Landsweiler (ots) – Am Ostersamstag, 4. April 2026, kam es gegen 21.15 Uhr im Lebacher Ortsteil Landsweiler in der Dornheckstraße zu einem missglückten Wendemanöver. Ein 67-jähriger Mann aus Eppelborn-Bubach wollte mit seinem grauen Seat Leon im Vorgarten eines Anwesens wenden. Die Hauseigentümerin sprach den Fahrer an und stellte dabei eine deutliche Alkoholisierung fest.
Da das Wendemanöver nicht gelang und die Hauseigentümerin gleichzeitig die Polizei verständigte, setzte der Mann seine Fahrt in der Dornheckstraße in Richtung Sackgassenende fort. Dort steuerte er seinen Wagen auf eine etwa 50 Zentimeter hohe Mauer, hielt an und stieg aus. Wenige Meter neben seinem Auto stürzte er in der Dunkelheit einen rund drei Meter hohen Abhang hinunter und erlitt unter anderem erhebliche, aber nicht lebensgefährliche Kopfverletzungen.
Im Krankenhaus Lebach wurde dem 67-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Wegen seiner Verletzungen und des hohen Alkoholisierungsgrades war ein Atemalkoholtest nicht möglich. Gegen den Fahrer aus Bubach wurde ein Verfahren nach § 315c StGB eingeleitet.
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