Symbolbild

Der AfD-Gemeindeverband Gersheim hat im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Gersheim erhalten. Die 3. Kammer gab dem Antrag mit Beschluss vom 17. Juli 2026 statt. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 3 L 1677/26 und betrifft die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für ein Sommerfest.

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Nach Angaben des Gerichts sind die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 und 3 KSVG erfüllt. Der Gemeindeverband sei anspruchsberechtigt und verlange Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 19 Abs. 1 KSVG. Zudem entspreche die geplante Veranstaltung dem Widmungszweck des Dorfgemeinschaftshauses.

Die Kapazitäten seien zumindest für den hilfsweise geltend gemachten Veranstaltungstag nicht ausgeschöpft. Auch sonst sah das Gericht keine durchgreifenden Hinderungsgründe. Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen.

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