Im Zuge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden ab Januar 2021 die Bundesautobahnen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Davon betroffen ist auch der Betrieb der Bundesautobahnen durch die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien.
Bereits zum 01. Juli 2020 hat der Landesbetrieb für Straßenbau die betrieblich erforderliche Entflechtung der Zuständigkeiten für die Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Saarland durchführen. Ab diesem Stichtag gibt es im Saarland künftig drei Autobahnmeistereien die für den Betrieb der Autobahnen verantwortlich sind, sowie vier Straßenmeistereien und eine Zentralmeisterei, die für den Betrieb der Bundes- und Landesstraßen zuständig sind.
Die dargestellten Grenzen entsprechen einem vorläufigen Bearbeitungsstand und können sich aufgrund betrieblicher Erfordernisse noch geringfügig ändern.




















