Ausreisepflichtige Straftäter sollen im Saarland künftig deutlich früher abgeschoben werden können – bereits nach der Hälfte ihrer Haftstrafe statt wie bisher nach zwei Dritteln. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat das saarländische Justizministerium erlassen. Für die CDU-Landtagsfraktion, die das Thema seit Monaten vorantreibt, ist das allerdings nur ein erster Schritt. Die Abgeordneten Dr. Christopher Salm und Sebastian Schorr sprechen vom „absoluten Minimum dessen, was längst hätte geschehen müssen“.
Die Christdemokraten haben die Abschiebung straffälliger Ausreisepflichtiger erneut auf die Tagesordnung des Justizausschusses gesetzt, der am 2. April tagt. Dort wollen sie weitere Informationen und Berichte einfordern. Ihr zentraler Vorwurf an die Landesregierung: Es fehle nicht an rechtlichen Instrumenten, sondern am politischen Willen, diese konsequent einzusetzen. Salm, Mitglied im Justizausschuss, und Schorr, der im Innenausschuss sitzt, machen das an konkreten Zahlen fest. Im gesamten Jahr 2025 seien lediglich 39 Gefangene direkt aus der Haft abgeschoben worden.
Besonders scharf kritisieren die beiden Abgeordneten, dass bis heute keine systematische Erfassung ausreisepflichtiger Inhaftierter existiere – weder im Justizministerium noch im Innenministerium noch bei der Zentralen Ausländerbehörde. „Das ist kein Kapazitätsproblem, das ist ein Problem des politischen Willens und der Steuerung“, erklärten Salm und Schorr. Personalmangel oder fehlende Digitalisierung dürften nicht länger als Ausrede herhalten.
Die CDU-Fraktion fordert deshalb die Einrichtung einer ressortübergreifenden Taskforce, die sich gezielt mit straffällig gewordenen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen befasst. Eine solche Einheit soll relevante Fälle frühzeitig identifizieren und Informationen zwischen Ausländerbehörden, Polizei und Justiz bündeln. Ziel sei es, aufenthaltsbeendende Maßnahmen deutlich schneller umzusetzen als bisher. Bereits nach der ersten Straftat müsse geprüft werden, ob eine Aufenthaltsbeendigung rechtlich möglich sei, statt abzuwarten, bis es zu einer Freiheitsstrafe und Inhaftierung komme.
Dahinter steht ein grundsätzlicher Ansatz: Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und wiederholt straffällig wird, bei dem soll nicht erst das Ende eines langen Strafverfahrens abgewartet werden. Gerade bei Mehrfachstraftätern müsse frühzeitig gehandelt werden, um eine Verfestigung kriminellen Verhaltens zu verhindern. Die Fraktion verlangt dafür ein koordiniertes, strukturiertes Vorgehen über Ressortgrenzen hinweg.
Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu erfahren, wie viele ausreisepflichtige Personen sich tatsächlich in saarländischen Haftanstalten befänden und warum kein Überblick über deren aufenthaltsrechtlichen Status existiere, betonten die Abgeordneten. Die Sitzung des Justizausschusses am 2. April dürfte damit zu einem Gradmesser dafür werden, wie ernst die Landesregierung das Thema nimmt – und ob sie über die neue Verwaltungsvorschrift hinaus zu weiteren Schritten bereit ist.




















