Wer beim Einbau intelligenter Stromzähler trödelt, bekommt jetzt Post von der Bundesnetzagentur. Die Bonner Behörde hat 77 Verfahren gegen Messstellenbetreiber eröffnet, die mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Rollout sogenannter Smart Meter noch nicht einmal begonnen haben. Behördenpräsident Klaus Müller machte deutlich, dass die Aufsicht nicht bei Appellen stehen bleiben wird: „Der Einbau von Smart Metern spielt eine zentrale Rolle für die Digitalisierung unseres Stromsystems. Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen. In einem ersten Schritt leiten wir heute Verfahren gegen die Unternehmen ein, die mit dem Rollout noch nicht begonnen haben. Die Bundesnetzagentur verfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit Nachdruck.“
Der Hintergrund: Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet grundzuständige Messstellenbetreiber dazu, bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent bestimmter Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Betroffen sind unter anderem Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie steuerbare Verbraucher nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, etwa Wallboxen für Elektroautos oder Wärmepumpen. Trotz wiederholter Hinweise der Behörde haben zahlreiche Unternehmen diese Marke bislang verfehlt – oder den Umbau gar nicht erst angepackt.
Die nun eingeleiteten 77 Verfahren richten sich gezielt gegen jene Betreiber, bei denen nach den vorliegenden Daten noch kein einziges intelligentes Messsystem verbaut wurde. Im Rahmen einer Anhörung erhalten die Unternehmen zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme. Deren Argumente will die Bundesnetzagentur prüfen und in ihre weiteren Entscheidungen einfließen lassen. Am Ende des Verfahrens stehen allerdings handfeste Konsequenzen: Die Behörde kann Zwangsgelder verhängen, deren Höhe sich am jeweiligen Einzelfall orientiert – insbesondere an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Dabei bleibt es nicht bei dieser ersten Welle. Weitere Aufsichtsverfahren sollen sukzessive folgen. Im Fokus stehen dabei vor allem kleinere und mittelgroße Messstellenbetreiber, die die 20-Prozent-Quote noch nicht erreicht haben. Langfristig steigen die Anforderungen erheblich: Bis Ende 2032 müssen 90 Prozent aller Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet sein. Zusätzliche Quotenprüfungen in den kommenden Jahren werden sich auch auf Erzeugungsanlagen erstrecken, etwa Solaranlagen auf Hausdächern.
Die Dringlichkeit des Themas erklärt sich aus der Rolle, die Smart Meter für die Energiewende spielen. Intelligente Messsysteme machen sichtbar, wann wie viel Strom ins Netz eingespeist und entnommen wird. Erst diese Transparenz ermöglicht es, schwankende Erzeugung aus Wind und Sonne mit dem tatsächlichen Verbrauch in Einklang zu bringen. Gleichzeitig sind die digitalen Zähler eine technische Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dynamische Stromtarife nutzen können – also Tarife, bei denen der Preis je nach Marktlage schwankt und günstiger Strom gezielt genutzt werden kann.
Für die betroffenen Unternehmen dürfte die Botschaft aus Bonn unmissverständlich sein: Die Bundesnetzagentur belässt es nicht mehr bei Mahnungen. Wer den Umbau der Zählerinfrastruktur weiter verschleppt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen. Ob die Verfahren tatsächlich den nötigen Schub für den Smart-Meter-Ausbau bringen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen – spätestens dann, wenn die Behörde die Stellungnahmen ausgewertet und über konkrete Zwangsgelder entschieden hat.



















