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Seitens der Bundesregierung wurde jüngst eine Obergrenze für Corona-Neuinfektionen mit den Bundesländern abgestimmt. Sobald sich in einem Landkreis mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen neu infizieren, sollen die Vorgaben wieder verschärft werden. Die Verantwortung hierzu liegt bei den Ländern bzw. es wird ein großer Teil der Verantwortung auf die Landkreise verlagert.

Ein interner Stab erarbeitet derzeit einen Plan, der modellhaft sowohl präventive als auch restriktive Maßnahmen bei der Vorgehensweise im „Fall der Fälle“, dem Auftreten so genannter „Hot-Spots“, berücksichtigt. Dieser Plan wird voraussichtlich für längere Zeit maßgebende Grundlage der weiteren Arbeit im Rahmen der Gesundheitsvorsorge des Saarpfalz-Kreises und des Gesundheitsamtes sein. Zudem sind andere Bereiche, so etwa die kreisangehörigen Kommunen mit den zuständigen Ämtern, wirksam einzubinden.

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Dr. Theophil Gallo – Landrat Saarpfalz-Kreis – Bild: www.saarpfalz-kreis.de

Der Landrat betont: “Aus dem aktuellen Planungsprozess werden konkrete Rückfragen bzw. Anforderungen des Saarpfalz-Kreises an Land und Bund erwachsen, die von dort mittel- und langfristig erfüllt werden müssen, um den Auftrag und die damit verbundenen Erwartungen verantwortungsvoll wahrnehmen zu können. Eine in Aussicht gestellte, einmalige Finanzhilfe von 150.000 Euro wird da gewiss nicht ausreichen. Die Verlagerung der Verantwortung von oben auf die Landkreisebene wird weitergehende organisatorische, finanzielle und personelle Konsequenzen haben. Auch wird zu prüfen sein, ob und inwieweit wir mit anderen kritischen Fallzahlen arbeiten müssen statt den zunächst vorgegebenen 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und pro Woche. Ich schließe nicht aus, dass wir im Zuge einer effizienten Eindämmung bereits früher eingreifen werden müssen.“

Der Landrat ist als Leiter der Katastrophenschutzbehörde dabei, den Planungsprozess abzustimmen. Aufgrund der aktuellen Auslastung ist eine notwendig sorgfältige Ausarbeitung jedoch nicht von heute auf Morgen realisierbar. Zudem gilt es, eine möglichst kreisübergreifende bzw. koordinierte Vorgehensweise zu erreichen. Auch über weitere, zu veranlassende Beschränkungen gilt es situationsbedingt zu entscheiden.

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