Symbolbild

Auch an den „Brückentagen“ am Freitag, 22. Mai und Freitag, 12. Juni 2020, sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wie gewohnt für ihre Patienten da. Im Regelfall sollte daher die bekannte Praxis aufgesucht werden. 

Ob Ihre Arztpraxis am Brückentag geöffnet hat, ist durch entsprechende Praxisaushänge zu erkennen. Sollte diese Praxis geschlossen haben, weisen entsprechende Praxishinweise oder Bandansagen am Telefon auf die vertretende Arztpraxis hin. 

An Brückentagen haben zusätzlich die Bereitschaftsdienstpraxen geöffnet, die die Versorgung der Bevölkerung für unvorhergesehene ambulante Notfälle unterstützen, wenn der Hausarzt/ der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist. 

  • Von Donnerstag, 21.05.2020 um 08.00 Uhr bis Montag, 25.05.2020 um 08.00 Uhr und 
  • von Donnerstag, 11.06.2020 um 08.00 Uhr bis Montag, 15.06.2020 um 08.00 Uhr 

erreichen die Patienten durchgehend unter den bekannten Rufnummern die jeweils zuständigen Bereitschaftsdienstpraxen (BDPen) für unvorhergesehene ambulante Notfälle, falls der Hausarzt/ behandelnde Arzt nicht erreichbar ist. 

Sollte die Nummer der zuständigen Bereitschaftsdienstpraxis nicht bekannt sein, kann Hilfe zu den o. g. Zeiten auch über die einheitliche Rufnummer 116117 angefordert werden. Die Brückentageregelung gilt auch für die Bereitschaftsdienstpraxen für Kinder- und Jugendliche (BDP-KJ). 

Für ambulante Notfälle im Bereich der augenärztlichen und HNO-ärztlichen Fachgruppen steht ein eigener Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Den diensthabenden Augen und HNO- Arzt können Sie ebenfalls über die 116117 erreichen. Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte direkt den Notarzt über die Rettungsleitstelle 112. 

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