Der Corona-Virus breitet sich weiter aus. Nachdem Bayern und das Saarland schon mit einschneidenden Maßnahmen reagiert haben, trafen die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Sonntag zu einer Telefonkonferenz zusammen, um ein einheitliches Vorgehen in Bund und Länder abzusprechen. Im Ergebnis kam ein umfassender Maßnahmenkatalog zustande. Ministerpräsident Tobias Hans lobt die Einigung:

„Es ist gut, dass wir in der heutigen Besprechung einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der Maßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus geleistet haben. Eine bundesweite Harmonisierung ist der sinnvollste Weg, auch wenn es unterschiedliche Situationen in den einzelnen Bundesländern gibt. Grenzregionen wie das Saarland und Bayern stehen vor anderen Herausforderungen wie  Bundesländer ohne Außengrenzen. 

Das Modell der Ausgangsbeschränkungen, das im Saarland und in Bayern schon seit Samstag gilt, ist der richtige Ansatz. Die Menschen haben nach wie vor die Möglichkeit, Spaziergänge oder Sport in der Natur zu machen, aber wir werden auch der Verantwortung gerecht, die Ausbreitung weiter zu verlangsamen und so wertvolle Zeit zur Versorgung von schwer kranken Personen zu gewinnen. Gut, dass jetzt auch bundesweit gehandelt wird. 

Deutschland darf nicht den Zeitpunkt verschlafen, wo wir noch das Schlimmste verhindern können. Die Gesundheit und der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger muss bei allen Überlegungen und Maßnahmen oberste Priorität haben!“

Die Maßnahmen haben zum Ziel, einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das deutsche Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten das Mittel der Wahl. Bund und Länder haben sich nun auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt:

1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben aber weiterhin möglich. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt, betonen aber die Notwendigkeit und bewerten sie mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung als verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

Nach ihrem Pressekonferenz wurde Bundeskanzlerin Angela Merkel davon unterrichtet, dass ein Arzt, der am Freitagnachmittag eine prophylaktische Pneumokokken-Impfung bei ihr vorgenommen hatte, mittlerweile positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Daraufhin hat die Bundeskanzlerin entschieden, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sie wird sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig wäre. Auch aus der häuslichen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen.

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