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Derzeit wird auf Landesebene diskutiert, inwieweit die Schuldenbremse anlässlich des bestehenden Investitionsstaus und vor dem Hintergrund der – aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase – historisch guten Finanzierungsbedingungen überhaupt sinnvoll ist. Lokale Medien zitierten jüngst den Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) damit, dass die Schuldenbremse bei einem unübersehbaren Investitionsbedarf den politischen Handlungsspielraum mindere und einer ökonomischen Grundlage entbehre. 

Auf der kommunalen Ebene stellt sich ebenso die Frage, wie mit dringenden Investitionen umgegangen werde soll. Auch dort gibt es eine Schuldenbremse: der Kreditrahmen, den die Kommunalaufsicht für jede Kommune im Rahmen der Haushaltsgenehmigung festlegt. Der Landrat des Saarpfalz-Kreises, Dr. Theophil Gallo, sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert nunmehr angesichts der guten Rahmenbedingungen eine umgehende Lockerung dieses Korsetts und die Freigabe für unabdingbare Investitionen.  

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Bei jeder Haushaltsgenehmigung spielt der für Investitionen maßgebliche Kreditrahmen eine entscheidende Rolle, führt zu teilweise langwierigen Diskussionen mit der Kommunalaufsicht und dadurch zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Dabei ist der Investitionsbedarf nicht wegzudiskutieren, er ist vielmehr unabdingbar.

„Der weitaus größte Teil der Investitionen im Saarpfalz-Kreis bezieht sich auf die sich in der Trägerschaft des Kreises befindenden Schulen“, betont der Landrat.  In den Jahren 1992 und 1997 sind insgesamt zehn Schulen in die Trägerschaft des Kreises gewechselt, deren Bausubstanz zum Zeitpunkt des Übergangs in einem völlig unzureichenden Zustand war. Seit dieser Zeit hat der Kreis in diese Schulen einen fast dreistelligen Millionenbetrag investiert. 

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„Dennoch ist in den Schulen noch lange keine zufriedenstellende Situation erreicht“, stellt der Landrat fest. Man habe es in vielen Fällen mit alten Bauwerken zu tun, die teilweise – wie etwa das Von der Leyen-Gymnasium in Blieskastel oder das Leibniz-Gymnasium in St. Ingbert – sogar unter Denkmalschutz stehen. Alleine dadurch entstünden höhere Unterhaltungs- und Sanierungskosten. Zudem stünden die Schulen heutzutage insgesamt vor höheren Anforderungen. 

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