Der Ausbau der Windkraft auf hoher See bleibt ein zentraler Baustein der deutschen Energiepolitik – doch über das Wie wird derzeit intensiv gerungen. Anlässlich der Anhörung zum Windenergie-auf-See-Gesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat sich der Branchenverband BDEW mit klaren Forderungen zu Wort gemeldet. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, pocht dabei vor allem auf eines: mehr Kosteneffizienz und verlässliche Bedingungen für Investoren.
„Der Ausbau der Offshore-Windenergie stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland, gibt Impulse für den Ausbau der Hafeninfrastruktur und sichert Arbeitsplätze entlang der gesamten Lieferkette“, so Andreae. Dass die Bundesregierung an den gesteckten Ausbauzielen festhalte, begrüßt der Verband ausdrücklich. Entscheidend sei nun aber, dass die Projekte auch tatsächlich realisiert werden – und zwar zu vertretbaren Kosten.
Der Zeitdruck ist dabei erheblich. Nach Einschätzung des BDEW muss die Novelle noch bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Nur so lasse sich nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission im kommenden Jahr neue Flächen vergeben und die Kontinuität des Ausbaus sichern. Ein Stillstand im Gesetzgebungsverfahren hätte unmittelbare Folgen für die gesamte Branche.
Inhaltlich plädiert die Energiewirtschaft für ein einstufiges Ausschreibungsverfahren, das auf der direkten Vergabe zweiseitiger, indexierter Differenzverträge basiert. Eine wirksame Indexierung, die Kostenentwicklungen berücksichtigt, könne Risikoaufschläge senken und gerade in den Anfangsjahren zu niedrigeren Stromkosten führen. Das stattdessen vorgesehene zweistufige Verfahren kritisiert Andreae scharf: Es setze Fehlanreize für riskante Gebote fort und drohe, die Vielfalt der Marktteilnehmer weiter zu verringern. Um dem entgegenzuwirken, schlägt der Verband eine Obergrenze von höchstens einem Zuschlag pro Bieter und Jahr vor sowie eine Sicherheitsleistung von rund 100 Millionen Euro je Gigawatt.
Als richtig bewertet der BDEW die geplante Verlängerung der Betriebszeit auf 35 Jahre, weil sie volkswirtschaftliche Kosten senke und Eingriffe in die Umwelt verringere. Allerdings müssten die regulatorischen Rahmenbedingungen im Energiewirtschaftsgesetz und bei den Offshore-Netzanbindungen entsprechend nachgezogen werden. Besonders dringend sieht der Verband Handlungsbedarf bei der Frage, was geschieht, wenn Projekte nicht mehr umgesetzt werden können. Der Regierungsentwurf lasse bislang offen, ob und wie Flächen frühzeitig und geordnet zurückgegeben und neu ausgeschrieben werden können – ein Versäumnis, das aus Sicht des BDEW die Ausbauziele und Arbeitsplätze gefährdet. Einen konkreten Lösungsvorschlag hat der Verband bereits erarbeitet.
Darüber hinaus fordert der BDEW ein eigenes Unterziel von zehn Gigawatt für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte, das in das Gesamtziel von 70 Gigawatt bis 2045 einfließen soll. Dafür brauche es im Gesetz klare Kriterien, nach denen solche Vorhaben angerechnet werden. Eine stärkere Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und eine vorausschauend reduzierte Leistungsdichte in der deutschen Wirtschaftszone könnten die Effizienz des Ausbaus zusätzlich steigern. Positiv wertet der Verband schließlich, dass kombinierte Anschlusskonzepte aus Seekabeln und Wasserstoffpipelines ermöglicht werden sollen – mahnt jedoch, dass die Novelle auch für den Hochlauf der Offshore-Elektrolyse die nötigen weiteren Weichen stellen müsse.




















