Symbolbild

Der Umstieg auf elektrische Lastwagen gewinnt an Tempo – und damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die über den Erfolg der gesamten Verkehrswende im Güterverkehr entscheidet: Wo laden all diese Fahrzeuge? Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat dazu nun einen „Fahrplan für E-Lkw-Ladehubs“ vorgelegt und formuliert konkrete Erwartungen an die Politik.

Die Ausgangslage sei besser als oft angenommen, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Schon heute steht Logistikunternehmen, Speditionen und Lkw-Fahrenden ein gutes Ladeangebot in Deutschland zur Verfügung“, erklärt sie. Laut der E-Trucker-App existierten bundesweit bereits 789 Standorte, strategisch entlang der wichtigsten Fahrrouten platziert. Damit sei das transeuropäische Verkehrsnetz hierzulande gut abgedeckt.

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Damit der Ausbau weiterhin aus dem Markt heraus getragen wird, pocht der Verband vor allem auf Verlässlichkeit. Die CO₂-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge dürften nicht angetastet werden, so die Forderung. Sie schaffen aus Sicht des BDEW die Planungssicherheit, die Hersteller von Fahrzeugen und Ladesäulen, Betreiber und Logistikunternehmen gleichermaßen für ihre Investitionsentscheidungen brauchen.

Ein weiterer Hebel liegt in der Finanzierung. Andreae wirbt dafür, dass die KfW künftig auch Kredite mit höheren Risiken für Ladeparks vergeben kann – dafür müssten die Vergabekriterien angepasst werden. Zusätzlich sieht der Verband in der europäischen Alternative Fuels Infrastructure Facility, kurz AFIF, ein praktikables und einfach handhabbares Instrument, das sich über Ländergrenzen hinweg einsetzen lässt.

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Mindestens ebenso entscheidend ist die Frage nach dem Platz. Ohne geeignete Flächen kommt kein Ladehub zustande. Der BDEW schlägt deshalb eine Privilegierung im Außenbereich vor, eine Neuauflage des Förderprogramms für Lkw-Stellplätze samt Elektrifizierung sowie die Öffnung von Grundstücken der Autobahn GmbH und weiterer Flächen in öffentlicher Hand.

Parallel mahnt der Verband weniger Bürokratie an. Im Mess- und Eichrecht brauche es praxistaugliche Regeln, etwa eine unveränderte Umsetzung der europäischen Measuring Instruments Directive, die einheitliche Geräte in ganz Europa vorsieht. Zudem sollten die Landeseichbehörden die Prüfmittel für Megawatt-Charging-Systeme bereitstellen – ein einzelnes Gerät kann im sechsstelligen Bereich liegen.

Einen besonderen Stellenwert misst der BDEW schließlich dem Laden auf dem eigenen Betriebsgelände bei. Unternehmen sollten ihre Depotladepunkte leichter – auch nur zeitweise – für Dritte öffnen können. Ordnungsgemäß verkaufte Strommengen müssten dabei für die Treibhausgasminderungsquote anerkannt werden. Eine dauerhafte Förderung von Netzanschlüssen im Depot würde es zudem erleichtern, diese frühzeitig in Auftrag zu geben.

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