Mit scharfen Worten reagiert die ärztliche Interessenvertretung im Saarland auf einen Beschluss des Deutschen Bundestags vom heutigen Mittwoch. Gegenstand der Kritik ist die Reform der Notfallversorgung, die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte künftig verpflichtet, deutlich mehr Behandlungstermine an die Terminservicestellen zu melden als bisher. Für die Standesvertreter ist das ein Eingriff, der an den Grundfesten der ärztlichen Berufsfreiheit rüttelt.
Konkret sieht die von Union und SPD getragene Neuregelung vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen den Umfang der zu meldenden Termine festlegen. Dabei sollen die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen eingebunden werden. Diese Vorgabe muss laut Gesetzestext bis zum 1. März 2027 „im Einvernehmen gemeinsam und einheitlich“ getroffen werden. In der Gesetzesbegründung heißt es, die Reform „dient der Stärkung der Sicherstellungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen“.
Genau diese Wortwahl stößt im Saarland auf Widerspruch. Die Praxen arbeiteten gemäß den abgerechneten und von der KV Saarland geprüften Patientenzahlen ohnehin schon am Limit, heißt es in der Stellungnahme. Hinzu komme, dass gerade bei den Fachärzten ein erheblicher Teil der erbrachten Leistungen wegen der Budgetierung aktuell gar nicht vergütet werde. Vor diesem Hintergrund wäre aus Sicht der Kritiker nicht von einer „Stärkung“, sondern eher von einer „Terrorisierung“ durch die Kassenärztliche Vereinigung die Rede gewesen.
Im Zentrum der Einwände steht die sogenannte Terminhoheit. Die verpflichtende Meldung widerspreche der gesetzlich garantierten Berufsausübungsfreiheit, so die Argumentation. Ärztinnen und Ärzte müssten Termine nach dem medizinischen Bedarf ihrer Patienten vergeben können, und daran orientiere sich auch die gesamte Organisation der Praxisabläufe, für die allein die Inhaber verantwortlich seien. Einen Eingriff von außen bezeichnen die Standesvertreter als „übergriffig“ – zumal das eigentliche Problem der Terminknappheit dadurch nicht gelöst werde.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verantwortung für nicht wahrgenommene Termine. Eine Regelung, wer in solchen Fällen die Kosten trägt, suche man im Gesetz vergeblich. Auch an anderer Stelle sehen die Ärzte die finanzielle Grundlage ausgehöhlt: Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz würden dem ambulanten Bereich Milliarden entzogen, während neue Strukturen durch das Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ohne Finanzierung blieben.
Das Fazit fällt entsprechend deutlich aus. Wer dem ambulanten Sektor einerseits Mittel entziehe und ihm andererseits zusätzliche Pflichten auferlege, dürfe sich nicht wundern, wenn die Bevölkerung das Vertrauen in eine am Gemeinwohl orientierte und handlungsfähige Regierung zunehmend verliere.



















