Symbolbild

Der trockene Sommer 2026 hinterlässt auf den saarländischen Höfen tiefe Spuren. Weil der Regen über Monate ausblieb und die Hitze den Boden austrocknete, fällt die Ernte an Rau- und Feldfutter in diesem Jahr vielerorts mager aus. Besonders ökologisch wirtschaftende Betriebe kämpfen nun damit, ihre Tiere durch den kommenden Winter zu bringen. Das Umweltministerium reagiert und erlaubt den betroffenen Höfen vorübergehend, konventionelles Futter zuzukaufen.

Für viele Landwirte geht es dabei schlicht um die wirtschaftliche Existenz. Während konventionelle Betriebe im vergangenen Jahr überdurchschnittlich gut eingefahren haben und die Knappheit bislang abfedern konnten, trifft die Dürre die Öko-Höfe mit voller Wucht. Sie dürfen ihre Tiere eigentlich ausschließlich mit biologisch erzeugtem Futter versorgen – und genau das ist in diesem Jahr kaum zu bekommen.

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„Viele Betriebe stehen vor dem Problem, ihre Tiere mit ausreichend Futter über den Winter zu bringen“, erklärt Staatssekretär Sebastian Thul. Für die konventionellen Höfe schlage sich die Lage noch nicht zu stark nieder, doch für zahlreiche Öko-Betriebe sei der Zukauf von Futter mittlerweile unverzichtbar geworden.

Aus diesem Grund hat das Ministerium eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt. Unter bestimmten Bedingungen dürfen betroffene Betriebe ihre Tiere nun auch mit nichtökologischen Futtermitteln versorgen, ohne ihren Status zu gefährden. Thul betont, dass diese Möglichkeit gezielt jenen Höfen eingeräumt werde, die von der Versorgungslücke am stärksten betroffen seien.

Formal wird die angespannte Lage im Saarland als Katastrophenfall im Sinne der EU-Verordnung 2020/2146 anerkannt. Diese Einstufung gilt so lange, bis sich die Versorgung mit Bio-Rau- und Bio-Feldfutter wieder spürbar bessert – längstens jedoch für zwölf Monate. Damit schaffen die Behörden einen rechtlichen Rahmen, der den Höfen in der akuten Notlage Luft verschafft.

Die praktische Umsetzung liegt bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland. Sie ist als zuständige Behörde dafür verantwortlich, den Betrieben auf Antrag die vorgesehenen Ausnahmen zu gewähren. Wer das zusätzliche Futter zukaufen möchte, muss sich also direkt an die Kammer wenden – ein bürokratischer, aber nötiger Schritt, um die Tierhaltung über die kritischen Wintermonate zu sichern.

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