Das Saarland macht beim geplanten Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz für Kitas eine klare Ansage: Zusätzliche Anforderungen an die frühkindliche Bildung lassen sich nicht mit einer Finanzierung vereinbaren, die zeitlich begrenzt ist und im Laufe der Jahre sogar wieder abschmilzt. Bei den Beratungen im Bundesrat drang Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot deshalb auf dauerhafte Mittel vom Bund.
Im Zentrum ihres Appells stehen Kinder, die unter erschwerten sozialen Bedingungen aufwachsen. „Kein Kind kann sich aussuchen, unter welchen Bedingungen es aufwächst. Aber wir als Politik können entscheiden, welche Chancen wir diesem Kind eröffnen“, betonte die Ministerin. Bildungsgerechtigkeit heiße für sie, genau dort stärker einzugreifen, wo die Startbedingungen schlechter seien.
Das Gesetz überträgt die Idee des Startchancenprogramms, das bislang an Schulen greift, auf die Kindertagesbetreuung. Einrichtungen in besonders herausfordernden Lagen sollen zusätzliche Mittel für Sprachförderung und Sozialarbeit erhalten. Ziel ist es, den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und Kindern einen gelingenden Übergang in die Grundschule zu ermöglichen.

Für das Saarland verwies Streichert-Clivot auf eigene Vorhaben. Mit dem Programm „Startklar Deutsch“ verbindet das Land eine frühe Feststellung des Sprachstands, einen verbindlichen Förderanspruch im letzten Jahr vor der Einschulung und eine engere Verzahnung von Kitas und Grundschulen. Ausdrücklich im Blick behält das Angebot auch jene Kinder, die bislang gar keine Kita besuchen. Hinzu kommen die vollständige Beitragsfreiheit ab Januar 2027 und ein verdoppelter Landesanteil für die frühkindliche Bildung.
Bei der konkreten Umsetzung fordert die Ministerin verbindliche Qualitätsziele, zugleich aber genügend Spielraum für die Länder. Bewährte Angebote müssten anerkannt, die Förderung am tatsächlichen Bedarf der Kinder ausgerichtet werden. Starre Zeitvorgaben und zusätzliche Nachweispflichten dürften die pädagogische Arbeit vor Ort nicht ausbremsen.
Den größten Nachbesserungsbedarf sieht das Saarland allerdings beim Geld. Der vorliegende Entwurf sieht ab 2029 sinkende Bundesmittel vor und begrenzt die Finanzierung bis 2034 – während die höheren Qualitätsanforderungen dauerhaft gelten sollen. „Wer gemeinsam Qualität vereinbart, muss sie auch gemeinsam dauerhaft finanzieren“, so Streichert-Clivot. Die Herkunft eines Kindes dürfe nicht über seine Zukunft entscheiden. Der Bundesrat hat über den Gesetzentwurf am 16. Oktober 2026 beraten.




















