Das Saarland setzt beim Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung ein bundesweit beachtetes Zeichen. Der Landtag beschloss ein neues Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – und das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht von einem wichtigen Meilenstein. Gerade in Zeiten knapper Kassen sei die Novelle ein klares Bekenntnis, so das Fazit der Fachleute in Berlin und Saarbrücken.
Besonders positiv bewertet die Monitoring-Stelle des Instituts, dass die Barrierefreiheit künftig weiter reicht als bisher üblich. Nicht nur die öffentlich zugänglichen Bereiche von Dienstgebäuden sollen umgestaltet werden, sondern auch die nicht-öffentlichen. „Damit wird ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Barrierefreiheit von Arbeitsstätten unternommen, der sich bundesweit sehen lassen kann“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Für viele Beschäftigte mit Behinderung kann dieser Punkt den Arbeitsalltag spürbar verändern.
Auch beim Rechtsschutz verschiebt sich einiges zugunsten der Betroffenen. Bislang ließ sich über eine Verbandsklage lediglich feststellen, dass eine Person diskriminiert wurde. Künftig sind darüber hinaus Leistungs- und Verpflichtungsklagen möglich. „Das bedeutet einen echten Unterschied für Betroffene“, betont Sören Zimmermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts und für das Monitoring des Saarlands zuständig. Er verweist zudem auf Fortschritte bei der barrierefreien Behördenkommunikation und bei öffentlichen Gefahreninformationen.
Dass die Beratungen im Landtag noch zu Nachbesserungen führten, wertet das Institut ausdrücklich als Gewinn. Ein Beispiel betrifft den Landesbehindertenbeirat. Zwar wird dieser nach dem neuen Gesetz nicht mehr unmittelbar an Gesetzesvorhaben beteiligt. Doch es wurde sichergestellt, dass der Landtag bei abweichenden Positionen die Stellungnahme des Beirats vorgelegt bekommt – die Stimme der Betroffenen bleibt damit hörbar.
Über die konkreten Regelungen hinaus sieht das Institut vor allem ein Signal. „Mit der Gesetzesnovelle gibt das Saarland ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention ab“, so Zimmermann. Deren Umsetzung werde ausdrücklich zum Ziel des Gesetzes erklärt, auch die UN-Kinderrechtskonvention finde Erwähnung. „Auch wenn wir noch weit von einer vollständigen Umsetzung entfernt sind, ist dies – gerade in Zeiten der Sparpolitik – ein wichtiges Signal: Menschenrechte sind im Saarland wichtig!“
Eine verpasste Chance bleibt aus Sicht des Instituts allerdings bestehen. So wurde kein Prüfmechanismus eingeführt, der das saarländische Recht regelmäßig auf seine Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin kontrolliert. Das Saarland hatte die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte bereits im April 2020 als unabhängige Kontrollinstanz für das Bundesland beauftragt.














