Gefahren fragen nicht nach Behördenzuständigkeiten – nach dieser Überzeugung will das Saarland seine Sicherheitsstruktur umbauen. Innenminister Reinhold Jost bringt gleich zwei Gesetzesvorhaben auf den Weg, die Polizeiarbeit und Bevölkerungsschutz künftig deutlich enger verzahnen sollen.
Im Kern geht es um das zweite Polizeirechtsänderungsgesetz, kurz PRÄNG II, sowie um das neue Saarländische Bevölkerungsschutzgesetz (SBSG). Beide Regelwerke sollen zwei tragende Säulen der Inneren Sicherheit gleichzeitig auf einen modernen Stand bringen. Der Anspruch dahinter reicht über die klassische Verbrechensbekämpfung hinaus.
„Die Gefahren unterscheiden nicht nach Zuständigkeiten. Deshalb dürfen wir Sicherheit auch nicht in einzelnen Zuständigkeiten denken“, sagt Jost. Eine moderne Polizei gehöre für ihn ebenso dazu wie ein funktionierender Brand- und Katastrophenschutz, das Krisenmanagement, der Schutz Kritischer Infrastrukturen und die Zivile Verteidigung.
Das Polizeirechtsänderungsgesetz zielt auf jene Bedrohungslagen, die mit dem technischen Wandel neu entstanden sind. Vorgesehen sind klar begrenzte Möglichkeiten zur automatisierten Datenanalyse, Regelungen zur Drohnenabwehr sowie ein rechtssicherer Rahmen für neue Einsatzmittel. „Wir geben unserer Polizei die Instrumente, die sie braucht – mit hohen rechtsstaatlichen Standards und klaren Grenzen“, betont der Minister.
Parallel dazu soll das SBSG den herkömmlichen Brand- und Katastrophenschutz zu einem umfassenden Bevölkerungsschutz weiterentwickeln. Krisenmanagement, der Schutz kritischer Infrastrukturen und die Zivile Verteidigung werden systematisch eingebunden, Gefährdungs- und Risikoanalysen ausgebaut. Auch das Ehrenamt, das im Bevölkerungsschutz seit jeher eine tragende Rolle spielt, soll gestärkt werden. Die externe Anhörung habe diesen ganzheitlichen Ansatz ausdrücklich bestätigt.
Mit dem Doppelvorhaben will das Land für unterschiedlichste Szenarien gewappnet sein – von Kriminalität und neuen technischen Bedrohungen über Naturereignisse bis hin zum Ausfall kritischer Infrastruktur oder großen Krisen. „Innere Sicherheit entsteht dort, wo Prävention, Gefahrenabwehr und Krisenvorsorge ineinandergreifen. Genau dafür schaffen wir jetzt die rechtlichen Grundlagen“, so Jost.






















