Drei Milliarden Euro sollen der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr entzogen werden – und die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) sieht darin eine Gefahr für die gesamte fachärztliche Betreuung der Patienten. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Der Vorstand der KVS zeichnet ein düsteres Bild dessen, was danach noch von der Versorgung übrig bleibt.
Im Zentrum der Kritik steht eine Politik, die sich künftig konsequent an den Einnahmen der Krankenkassen orientiert. Betroffen sind nach Einschätzung der KVS vor allem hochtechnisierte Facharztpraxen, deren teure Investitionen in die eigene Ausstattung dann keine Rolle mehr spielen sollen. Für viele dieser Praxen bedeutet das nur eines: Sie müssen Kapazitäten zurückfahren, um die sinkenden Einnahmen über Kostensenkungen auszugleichen.
Ob einzelne Praxen unter diesen Bedingungen überhaupt noch wirtschaftlich arbeiten können, lässt sich nach Angaben der KVS derzeit nicht seriös beantworten. Zu viele Ausführungsbestimmungen des Gesetzes fehlten schlicht noch. Sicher sei allerdings, dass sich der Zugang zur fachärztlichen Behandlung ab dem Stichtag verschlechtern werde. Mit dem Wegfall der Vergütungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz entfalle zugleich das einzige Instrument, medizinisch dringende Fälle gezielt zu spezialisierten Fachärzten zu lotsen.
Dass die Politik gleichzeitig eine gesetzliche Termingarantie für Patienten fordere oder Kranke ersatzweise in die Krankenhausambulanzen schicken wolle, bezeichnet die KVS als „politisches Irrlichtern“. Die vertragsärztliche Versorgung trage seit Jahrzehnten die Hauptlast der medizinischen Betreuung – und das bei unterdurchschnittlich steigenden Kosten.
Dass im deutschen Gesundheitswesen gespart werden muss, stellt der Vorstand nicht in Frage. Die entscheidende Frage sei jedoch, an welcher Stelle. Die größten Kostensteigerungen entstünden in den Krankenhäusern, vor die sich aber die Länder schützend stellten. Der zweitgrößte Posten seien die Medikamentenkosten, wo die Industrie mit Abwanderung drohe. Stattdessen belaste der Finanzminister lieber die GKV-Versicherten, indem er den Ausgleich der Leistungen für Bürgergeldempfänger nach Auffassung der KVS verfassungswidrig verweigere.
Besonders scharf fällt das mathematische Fazit aus. Die härtesten Einschnitte ausgerechnet in einem Bereich anzusetzen, der lediglich 16 Prozent der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung verursacht, könne rechnerisch nicht zu einer langfristigen Stabilisierung führen. Das Gesetz sei, so der Vorstand, „unlogisch, ungerecht und letztendendes untauglich zur Lösung der Kostenprobleme der GKV“.
Einen bemerkenswerten Punkt hebt die KVS zum Schluss hervor: Das Vorhaben stamme aus einem CDU-geführten Ministerium, das sich vor der Wahl noch ausdrücklich zur Fortführung der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Fachärzte bekannt habe. Wie sich die Sparpolitik konkret auf die medizinische Versorgung auswirkt, werde sich im kommenden Jahr zeigen.






















