Wer künftig ein täuschend echtes Video im Netz sieht, soll klarer erkennen können, ob dahinter ein Mensch oder eine Maschine steckt. Seit dem 2. August 2026 greifen in der Europäischen Union neue Transparenzregeln für bestimmte KI-Systeme und für Inhalte, die von künstlicher Intelligenz erzeugt wurden. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wertet diesen Schritt als Erfolg – sowohl für deutsche Unternehmen als auch für den gesamten Kultur- und Medienbereich.
Der Kern der Neuregelung ist überschaubar formuliert, in seiner Wirkung aber weitreichend: Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig besser nachvollziehen können, wann sie tatsächlich mit einem KI-System kommunizieren und wann Bilder, Töne oder Texte maschinell erzeugt oder manipuliert wurden. Damit reagiert Brüssel auf eine wachsende Unsicherheit im Umgang mit digitalen Inhalten.
„Dass nun EU-weit bestimmte Transparenzpflichten gelten, ist ein wichtiger Meilenstein“, erklärte Weimer. Die neuen Regeln stärkten aus seiner Sicht das Vertrauen in digitale Inhalte und trügen dazu bei, das Risiko von Täuschungen und die Verbreitung irreführender KI-Erzeugnisse zu senken. Zugleich betonte der Staatsminister, dass Ausnahmen zugunsten der Kunst- und Pressefreiheit greifen – für deren praxistaugliche Ausgestaltung er sich innerhalb der Bundesregierung eingesetzt habe.
Genau an diesem Punkt zeigt sich, dass die Verordnung kreatives und journalistisches Arbeiten nicht ausbremsen will. Sind KI-generierte Bilder, Audios oder Videos ohnehin erkennbar unecht, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Bei satirischen Montagen oder Spielfilmen darf der Hinweis so platziert werden, dass er das Werk nicht stört. Und journalistische Beiträge bleiben von der Pflicht ausgenommen, solange sie vor der Veröffentlichung angemessen kontrolliert werden und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.
Die Vorgaben treffen jedoch nicht allein die Anbieter der Systeme. Sie gelten ebenso für sogenannte Betreiber, also für Unternehmen und Einrichtungen, die KI in eigener Verantwortung einsetzen. Damit rücken auch Verlage, Rundfunkveranstalter, Film- und Fernsehproduktionen sowie Museen und Kultureinrichtungen in den Anwendungsbereich der neuen Pflichten.
Konkret müssen bestimmte Inhalte künftig sichtbar gekennzeichnet werden. Dazu zählen vor allem Deepfakes – jene täuschend echt wirkenden Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen, die mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden – sowie bestimmte KI-Texte, die der Information der Öffentlichkeit dienen.
Für Weimer ist die KI-Verordnung dabei mehr als eine einzelne Vorschrift. „Insgesamt ist die KI-Verordnung ein Baustein eines europäischen Ordnungsrahmens für KI, der Innovation ermöglicht, Verantwortung schafft und Kreative stärkt“, sagte der Kulturstaatsminister. Zur Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat die EU Leitlinien, einen Verhaltenskodex, Antworten auf häufige Fragen sowie Icons zur Kennzeichnung bereitgestellt. Weiterführende Informationen bieten die Bundesnetzagentur und die Europäische Kommission.






















