Symbolbild Foto: Stephan Bonaventura

Die Reaktionen aus Homburg fallen deutlich aus. Nachdem Zweibrückens Oberbürgermeister Marold Wosnitza die Debatte im Homburger Stadtrat zur geplanten Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets in einem Facebook-Video als „unwürdig“ bezeichnet hatte, weisen Stadtverwaltung und mehrere Ratsmitglieder diese Darstellung zurück. Gleichzeitig zeigt sich: Der Umgangston des Zweibrücker OB sorgt parteiübergreifend für Kritik – beim beschlossenen Klageweg selbst zeigen die Stellungnahmen jedoch unterschiedliche Akzente.

Die Stadtverwaltung schreibt im Auftrag von Oberbürgermeister Michael Forster in ihrer Stellungnahme von einer klaren Enttäuschung. Die Aussagen Wosnitzas widersprächen „allen bislang geltenden Spielregeln im Umgang der beiden Nachbarstädte Homburg und Zweibrücken“. Schwerer wiege aus Sicht der Verwaltung jedoch, dass in dem Video Zusammenhänge falsch wiedergegeben würden. Zitate seien „wissentlich oder unwissentlich unvollständig“, wodurch in der Öffentlichkeit ein Zerrbild entstehe.

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Besonders deutlich wird die Stadt bei der Bewertung der Wortwahl. Diese irritiere „in hohem Maße“ und lasse „jegliche Wertschätzung für demokratische Gepflogenheiten vermissen“. Der Zweibrücker Verwaltungschef spreche den demokratisch gewählten und von der Homburger Bürgerschaft legitimierten Stadtratsmitgliedern deren Kompetenz und Entscheidungsbefugnisse ab, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dass Wosnitza seine Aussagen als private Meinung einordnet, lässt die Stadtverwaltung nicht gelten: Ein gewählter Oberbürgermeister könne in einer Angelegenheit, von der viele Kommunen betroffen seien, kaum glaubhaft „privat“ sprechen.

Michael Rippel, CDU Foto: Michael Rippel

Auch Michael Rippel von der CDU reagiert scharf. Ihn irritiere insbesondere die Wortwahl, aber auch, „dass er sich überhaupt am Homburger Stadtrat und seinem Kollegen so abarbeitet“. Ein Oberbürgermeister habe zwar wie jeder Bürger das Recht auf Meinungsfreiheit. Die Öffentlichkeit nehme seine Aussagen aber gerade wegen seines Amtes wahr. Besonders problematisch werde es, wenn sich Kritik nicht nur gegen den Stadtrat als Organ, sondern auch gegen einzelne Ratsmitglieder richte – und das in teilweise herabsetzender Art.

Die Bezeichnung „unwürdig“ sei aus Rippels Sicht „völlig fehl am Platz“ und „purer Populismus“. Wosnitza hätte als Gast in der Sitzung feststellen können, dass die Debatte sachlich geführt und die Argumente für und gegen eine Klage objektiv diskutiert worden seien. In der Sache verteidigt Rippel den Beschluss, der von der kompletten CDU-Fraktion getragen wurde: Der Homburger Stadtrat habe mit großer Mehrheit entschieden, gegen die Erweiterung des Outlet Centers zu klagen. Dies sei in einem Rechtsstaat ein legitimes Instrument, um eigene Rechte zu wahren.

Barbara Spaniol, Die Linke – Foto: privat

Barbara Spaniol von der Linken spricht ebenfalls von einer sachlichen Stadtratsdebatte und weist die Darstellung Wosnitzas entschieden zurück. „Abwertende Äußerungen zu unserer sehr sachlichen Stadtratsdebatte zur geplanten Outlet-Erweiterung per Video über Facebook zu übermitteln und so zu tun, als sei es die private Meinung – das ist der Position eines Oberbürgermeisters ‚unwürdig‘ und peinlich“, erklärt sie. Ein Amtsträger sei auf Social Media nie privat.

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Spaniol kritisiert außerdem, Wosnitza habe offenbar nur gelesen, was im Homburger Stadtrat gesagt worden sei. Besser wäre es aus ihrer Sicht gewesen, wenn er die Debatte selbst verfolgt oder sich genauer kundig gemacht hätte. Inhaltlich hält sie den Widerstand gegen die Erweiterung für richtig. Die geplanten zusätzlichen 40 bis 50 Geschäfte und rund 8.500 Quadratmeter Verkaufsfläche lägen „direkt vor unserer Haustür“. Befürchtet würden Umsatzrückgänge und weitere Leerstände, nicht nur in Homburg, sondern auch in Neunkirchen und Saarbrücken.

Marc Piazolo, Grüne – Foto: Max Karbach

Marc Piazolo von den Grünen sieht den Hinweis Wosnitzas auf eine private Meinung ebenfalls kritisch. Wäre Wosnitza nicht Oberbürgermeister, hätte dessen Facebook-Kommentar wohl keine größere Aufmerksamkeit erhalten, schreibt Piazolo. Es melde sich der Oberbürgermeister von Zweibrücken, der mit der Reichweite seines Amtes spiele. Gleichzeitig kritisiert Piazolo die Zweibrücker Vorgehensweise grundsätzlich: In Homburg habe man zuvor kein Wort von Wosnitza gehört, wie Zweibrücken auf die Sorgen mehrerer Nachbarstädte eingehen wolle.

Piazolo weist auch die Darstellung seiner eigenen Aussagen zurück. Sein Hinweis auf den Homburger Musiksommer sei im Video anders interpretiert worden, als er im Kontext der Ratssitzung gemeint gewesen sei. Die Klage werde die Homburger Innenstadt nicht retten, darauf habe er selbst hingewiesen. Homburg müsse sich auf eigene Stärken wie Kultur, Gastronomie, Sportevents und den Musiksommer konzentrieren, um die Aufenthaltsqualität der Innenstadt zu erhöhen. Zugleich müsse der Rat Verantwortung gegenüber dem Einzelhandel übernehmen.

Torsten Feix, SPD – Foto: Friedel Simon

Torsten Feix von der SPD, der in dem Video ebenfalls angesprochen wurde, hält eine rechtliche Überprüfung für legitim. Kommunalpolitik betreffe häufig grenzüberschreitende Vorhaben. Demokratie lebe von Transparenz, Debatte und rechtlicher Klärung. Wer Diskussionen in einer Ratssitzung als „unwürdig“ abwerte, spreche der Kontrolle durch den Stadtrat die Berechtigung ab, so Feix. Seine eigene Aussage sei im Video nur ausschnittweise und verkürzt wiedergegeben worden.

Deutlich differenzierter äußert sich Markus Loew vom Bündnis für Homburg. Er hält es für legitim, wenn Wosnitza einzelne Wortbeiträge aus der Stadtratssitzung kritisch bewerte. Das könne er sogar nachvollziehen. Die pauschale Einschätzung, die gesamte Debatte sei „unwürdig“ gewesen, teile er jedoch nicht. Im Homburger Stadtrat seien unterschiedliche Positionen vertreten worden – sowohl in der Sache als auch im Ton. Eine pauschale Beurteilung werde der Debatte insgesamt nicht gerecht.

Markus Loew, BfH – Foto: privat

Loew betont zugleich, dass Homburg und Zweibrücken Nachbarn seien und eng miteinander verbunden blieben – wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell. Unterschiedliche Interessen gehörten zur Kommunalpolitik dazu, dürften das Verhältnis der Städte aber nicht dauerhaft belasten. Zweibrücken habe das Recht, Baurecht zu schaffen, Homburg habe das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten. Ob dieser Klageweg politisch sinnvoll sei, stehe aus seiner Sicht allerdings auf einem anderen Blatt.

Auch das fraktionslose Ratsmitglied Michael Eckardt, das gegen die Klage gestimmt hatte, teilt die Wortwahl Wosnitzas nicht, kann aber Teile der inhaltlichen Kritik nachvollziehen. Den Begriff „unwürdig“ hätte er selbst nicht gewählt, weil demokratische Entscheidungen und Debatten anderer Parlamente zunächst zu respektieren seien. Inhaltlich halte er jedoch einige der grundsätzlichen Argumente aus dem Video für nachvollziehbar.

Michael Eckardt, fraktionslos – Foto: privat

Eckardt hatte in der Ratssitzung am 25. Juni gegen die Klage gestimmt, weil er die politische Grundrichtung für falsch hält. Wirtschaftliche Entwicklung einer Nachbarstadt solle nicht mit juristischen Mitteln bekämpft werden, so seine Position. Der öffentliche Eindruck, der Homburger Stadtrat habe geschlossen hinter der Klage gestanden, sei falsch. Starke Innenstädte entstünden aus seiner Sicht nicht dadurch, dass man erfolgreiche Konkurrenz juristisch ausbremse, sondern durch bessere Ideen, eigene Investitionen und eine ehrliche Analyse der eigenen strukturellen Herausforderungen.

Hier geht es zum Video: www.facebook.com/

In der Gesamtschau wird deutlich: Der „unwürdig“-Vorwurf aus Zweibrücken wird in Homburg überwiegend zurückgewiesen. Die Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen verteidigt die Debatte im Stadtrat als sachlich und den Klageweg als legitimes Mittel zur Wahrung kommunaler Interessen. Zugleich machen Loew und Eckardt deutlich, dass es innerhalb des Rates durchaus Kritik an der Klage gab und die Frage nach dem richtigen Umgang mit Zweibrücken differenzierter diskutiert wurde, als es das Video des Zweibrücker Oberbürgermeisters vermuten lässt.

Ob sich der politische Ton zwischen beiden Städten wieder beruhigt, dürfte nun auch von Zweibrücken abhängen. Die Homburger Stadtverwaltung erklärt jedenfalls, die Türen des Rathauses stünden für einen konstruktiven Dialog weiter offen – sofern Zweibrücken an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert sei. Zugleich macht die Reaktion aus Homburg klar: Die öffentliche Bewertung der Ratsdebatte als „unwürdig“ hat das Verhältnis der Nachbarstädte nicht gerade entspannter gemacht.

Update 01.07.2026 – 15:02 Uhr: Statement der FWG Homburg

Nach Veröffentlichung erreichte Homburg1 auch die Rückmeldung von Axel Ulmcke von der FWG Homburg. Ulmcke verteidigt darin den Homburger Klageweg deutlich. Aus seiner Sicht habe Zweibrücken aus der früheren rechtlichen Auseinandersetzung um das Outlet nichts gelernt. Homburg habe damals „aus gut gemeinter Nachbarschaft“ einen gewonnenen Prozess hergegeben.

Dabei rückt Ulmcke vor allem die Lage des klassischen Einzelhandels in den Mittelpunkt. Neben Internethandel, zusätzlichen Belastungen und der Entwicklung großer Handelsformate sieht er auch in der Outlet-Erweiterung eine Gefahr für gewachsene Innenstädte. Wenn Homburg im Gegensatz zu Zweibrücken seine Innenstadt erhalten wolle, müsse der Klageweg weiter beschritten werden, so Ulmcke.

Die AfD-Fraktion im Homburger Stadtrat wurden ebenfalls von Homburg1 um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Eine Rückmeldung lag bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht vor.

Die Vorgeschichte des Outlet-Streits
Der Konflikt um das Outlet in Zweibrücken begleitet die Region seit vielen Jahren. Bereits 1998 hatte die Stadt Zweibrücken eine Baugenehmigung für den Neubau des damaligen Designer-Outlet-Zweibrücken auf dem Gelände des früheren Militärflugplatzes erteilt. Vorgesehen war ein Fabrikverkaufszentrum mit maximal 21.000 Quadratmetern Verkaufsfläche, 61 Einzelhandelsbetrieben und zwei Gastronomiebetrieben.

Gegen diese Genehmigung klagten damals unter anderem die Städte Homburg und Neunkirchen. Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz blieben die Klagen zunächst ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2002 jedoch zugunsten von Homburg und Neunkirchen. Entscheidend war unter anderem, dass ein Factory-Outlet-Center mit den Merkmalen eines Einkaufszentrums nicht ohne abgestimmte Planung mit möglicherweise betroffenen Nachbargemeinden zugelassen werden durfte.

Später wurde zur Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzungen eine notarielle Unterlassungsvereinbarung geschlossen. Homburg nahm Rechtsmittel zurück, im Gegenzug sagten die Betreiber zu, das Outlet nicht über 21.000 Quadratmeter Verkaufsfläche hinaus zu erweitern. Diese Verpflichtung war bis zum 30. Juni 2009 befristet. Das Designer Outlet Zweibrücken wurde im März 2001 eröffnet. Die Verkaufsfläche von 21.000 Quadratmetern wurde in mehreren Bauabschnitten erreicht, zuletzt im Jahr 2010.

Nun plant der Betreiber Via Outlets eine Erweiterung auf 29.500 Quadratmeter. Dafür sind planungsrechtliche Schritte erforderlich, unter anderem ein Bebauungsplan. Gegen diesen Bebauungsplan richtet sich nun der von Homburg beschlossene Klageweg.

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