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Für viele Familien im Saarland beginnt in wenigen Tagen eine wichtige Etappe im Schulalltag: Der Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule steht an. Zwischen Beratungsgesprächen, Informationsabenden und dem Blick auf das Halbjahreszeugnis rückt nun der offizielle Start der Anmeldephase näher – und damit die Entscheidung, ob es eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium werden soll.

Ab Mittwoch, 25. Februar 2026, können Kinder, die derzeit die 4. Klasse einer Grundschule besuchen, im Saarland für eine weiterführende Schule angemeldet werden. Die Frist läuft bis einschließlich 3. März 2026. In diesem Zeitraum nehmen die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien im Land die Anmeldungen für das kommende Schuljahr entgegen.

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Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot betont die Bedeutung dieser Entscheidung, ohne dabei den Druck zu erhöhen. „Jedes Kind bringt eigene, vielfältige Talente und Stärken mit – und genau diese verdienen es, gesehen und gefördert zu werden. Die Wahl der passenden Schulform eröffnet die Möglichkeit, erfolgreich und mit Freude zu lernen. Unsere Schulen mit ihren besonderen Profilen bieten dafür beste Voraussetzungen und vielfältige Wege zum eigenen Ziel“, erklärte sie. In den vergangenen Wochen hätten sich Eltern umfassend informieren können, „um nun gemeinsam mit ihren Kindern eine gut überlegte Entscheidung zu treffen“. Wichtig sei dabei, „die individuellen Bedürfnisse und Begabungen des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Denn Bildungsbiographien verlaufen nicht immer geradlinig – und das ist auch gut so. Unser saarländisches Schulsystem stärkt Bildungsgerechtigkeit, öffnet Chancen und gibt jedem Kind die Unterstützung, die es für seinen ganz persönlichen Weg braucht.“

Die Anmeldung selbst erfolgt direkt an der gewünschten weiterführenden Schule. Unter der Woche und auch samstags sind Anmeldungen jeweils zwischen 9 und 12 Uhr möglich. Weil das Original des Halbjahreszeugnisses übergeben und weitere Informationen ausgetauscht werden müssen, ist eine persönliche Vorsprache vor Ort erforderlich. Empfohlen wird, vorab telefonisch oder online einen Termin mit der jeweiligen Schule zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden und den Ablauf zu erleichtern.

Als Grundlage für die Schulwahl dienen vor allem das Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der Grundschule sowie die Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen. Ergänzende Hinweise zu Profilen, Angeboten und zum genauen Ablauf der Anmeldung stellen die Schulen und Schulträger auf ihren Internetseiten bereit. So können Familien die Eindrücke aus Gesprächen und Veranstaltungen mit den schriftlichen Informationen verbinden.

Für die Anmeldung müssen mehrere Unterlagen mitgebracht werden. Erforderlich sind das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule sowie eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Auszug aus dem Familienstammbuch. Zudem ist ein Nachweis zum Masernschutz vorzulegen. Akzeptiert werden entweder ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, aus dem ein vollständiger Impfschutz gegen Masern hervorgeht, ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität, eine ärztliche Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung oder eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen betroffenen Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Kann dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorgelegt werden, bleibt etwas Zeit: Spätestens bis zum 7. August 2026 muss die Bescheinigung nachgereicht werden. Erst dann sind die Unterlagen vollständig und der Wechsel von der Grundschule an die neue Schule formal abgesichert.

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