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Barrierefreiheit soll im Saarland stärker zum festen Bestandteil des Verwaltungshandelns werden. Die Landesregierung hat dazu eine umfassende Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) auf den Weg gebracht, die Sozialminister Magnus Jung am Dienstag in der Landespressekonferenz vorgestellt hat. Der Ministerrat hatte dem Entwurf bereits in der vergangenen Woche zugestimmt.

Mit dem neuen Gesetz will die Landesregierung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland weiter konkretisieren und ausbauen. „Mit der Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes setzen wir ein deutliches Zeichen: Barrierefreiheit und Teilhabe sind keine Zusatzaufgaben, sondern Kernaufgaben einer modernen, bürgernahen Verwaltung. Wir schaffen klare Regeln, wir stärken Rechte, und wir sorgen dafür, dass die öffentliche Hand ihrem eigenen Anspruch an Verständlichkeit, Transparenz und Verlässlichkeit gerecht wird. Die Reform ist Ergebnis intensiver Auswertung und Zusammenarbeit – und Ausdruck unseres Willens als Landesregierung, Gleichstellung und Teilhabe im Saarland nachhaltig zu verbessern“, betonte Jung.

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Der Entwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung und Weiterentwicklung des bisherigen Gesetzes vor. Ein Schwerpunkt liegt auf barrierefreier Kommunikation: Künftig sollen alle Bürger bei jedem Kontakt mit Behörden Anspruch auf notwendige Kommunikationshilfen, zugängliche Dokumente und verständliche Erläuterungen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass Informationen der öffentlichen Hand für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar sind.

Verändert werden soll auch die Struktur wichtiger Gremien und Stellen. Die Schlichtungsstelle, an die sich Menschen mit Behinderungen bei Konflikten wenden können, soll aus der Verwaltung herausgelöst und in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden, um unparteiische und ausgewogene Verfahren zu gewährleisten. Die Beteiligungsrechte des oder der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen werden klarer gefasst und praxisnäher ausgestaltet. Künftig ist eine Beteiligung vor allem im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, um Überlastungen zu vermeiden, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Zuständigkeiten deutlicher zu ordnen.

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Auch der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll neu aufgestellt werden. Künftig soll der Beirat selbst über seine Zusammensetzung entscheiden können, um seine Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken. Ergänzend sind themenorientierte Ausschüsse geplant, die Entscheidungen fachlich vorbereiten und vertiefen sollen. Nach Darstellung des Ministeriums soll dies die Arbeitsfähigkeit des Gremiums langfristig sichern.

Für die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sieht der Entwurf eine einheitliche Regelung zum Aufwendungsersatz vor, damit Kosten nicht privat getragen werden müssen. Zudem soll die Wahl dieser Beauftragten landesweit vereinheitlicht werden. Als weiterer Baustein wird die Landesfachstelle Barrierefreiheit gesetzlich verankert. Sie soll als zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit dienen, Beratung und Unterstützung bieten und Orientierung geben, damit Vorgaben eigenverantwortlich und korrekt umgesetzt werden können. Laut Entwurf soll dies die Verwaltung auch finanziell entlasten und externe Beratungsleistungen überflüssiger machen.

Im Bereich Berichtswesen setzt die Novelle auf Entlastung. Berichtspflichten sollen, wo immer möglich, reduziert werden. Gleichzeitig sollen bewährte Instrumente gebündelt werden, um mehr Effizienz zu erreichen. Die Landesregierung versteht nach eigenen Angaben eine systematische Evaluation als Daueraufgabe einer modernen Verwaltung – auch ohne ausdrückliche gesetzliche Pflicht.

Erarbeitet wurde der Gesetzentwurf in einem breiten Beteiligungsprozess. Eingebunden waren Betroffenenverbände, Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung und allen Ressorts sowie Bürgerinnen und Bürger. So sollten unterschiedliche Erfahrungen und Vorschläge in die Novelle einfließen. „Diese Novelle ist ein bedeutender Fortschritt. Mit klareren Verfahren, stärkeren Rechten und verlässlichen Strukturen stärken wir Teilhabe und Inklusion. Gleichzeitig zeigen wir als Landesregierung, dass wir uns an unseren Worten messen lassen – ein wichtiges Zeichen in gesellschaftspolitisch schwierigen Zeiten“, sagte Jung abschließend.

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Mit dem Beschluss des Ministerrates wurde am 21. Januar die externe Anhörung zum Gesetz gestartet. Ziel der Landesregierung ist es, den finalen Gesetzesentwurf im Frühjahr 2026 dem Landtag vorzulegen.

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