Symbolbild
Anzeige

Zum Jahresbeginn 2026 ändert sich für viele Feuerwehrangehörige im Saarland der Blick auf ihr Ehrenamt. Mit dem 1. Januar tritt eine neue Entschädigungsregelung in Kraft, die den zusätzlichen Aufwand in Führungs- und Spezialfunktionen stärker berücksichtigt und die Strukturen in den kommunalen Feuerwehren gezielt stützen soll.

Die reformierte Feuerwehrentschädigungsverordnung ersetzt eine Regelung, die seit mehr als zehn Jahren nicht grundlegend überarbeitet worden war. Nach Angaben des Innenministeriums geht es dabei ausdrücklich nicht um eine Bezahlung im klassischen Sinn, sondern um eine Anerkennung des zeitlichen und organisatorischen Mehraufwands, der mit Verantwortung, Führung und besonderen Aufgaben im Feuerwehrdienst verbunden ist. Die Anpassungen fallen nach Ministeriumsangaben bewusst moderat aus und sollen den Charakter des Ehrenamts nicht verändern.

Anzeige

Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen die kommunalen Feuerwehren, die im Saarland den Kern des Brandschutzes bilden. Funktionen mit hoher Verantwortung an der Basis werden besonders hervorgehoben. So steigt die monatliche Entschädigung für Wehrführerinnen und Wehrführer von bislang 220 Euro auf 300 Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag je Löschbezirk, für den die jeweilige Person zuständig ist. Auch die Löschbezirksführerinnen und Löschbezirksführer werden künftig besser gestellt: Für sie wird ein neues Mindestniveau der Entschädigung festgelegt, das die besondere Verantwortung dieser zentralen Führungsfunktion vor Ort deutlicher abbilden soll.

Neben den Spitzenfunktionen werden zahlreiche weitere Aufgabenbereiche berücksichtigt. Für Tätigkeiten in Löschabschnitten, in der Jugendarbeit, in der Ausbildung sowie in der Geräte- oder Funkbetreuung werden die Mindestbeträge angehoben. In den meisten Fällen bewegen sich diese Erhöhungen im überschaubaren zweistelligen Eurobereich. Nach Darstellung des Innenministeriums bleibt damit klar, dass es sich weiterhin um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die lediglich eine finanzielle Anerkennung erfährt.

Neu geregelt werden auch Fragen der Vertretung und der Verlässlichkeit der Entschädigung. Wer eine Funktion vorübergehend vertritt, erhält künftig grundsätzlich die Hälfte der vorgesehenen Entschädigung. Bei unverschuldeter, dienstbedingter Verhinderung – etwa wenn ein Einsatz eine Teilnahme an einem Termin unmöglich macht – ruht der Anspruch auf Entschädigung nicht mehr. Erstmals wird zudem verbindlich festgeschrieben, dass die Entschädigungssätze regelmäßig überprüft werden sollen. Damit soll verhindert werden, dass die Regelungen erneut über einen langen Zeitraum unverändert bleiben.

Innenminister Reinhold Jost ordnet die Reform als Signal an die Einsatzkräfte ein: „Die saarländischen Feuerwehren leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Menschen im Land. Mit der neuen Feuerwehrentschädigungsverordnung, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, trägt das Innenministerium den gestiegenen Anforderungen im Feuerwehrdienst Rechnung und setzt ein klares Zeichen der Wertschätzung für dieses Engagement. Diese Reform steht zugleich für Respekt gegenüber allen Hilfsorganisationen, die sich mit großem Einsatz für das Gemeinwohl engagieren. Die neue Verordnung stärkt das Ehrenamt – maßvoll, fair und zukunftsorientiert.“

Anzeige

Im Zuge der Neuregelung wird auch die Entschädigung auf Landesebene angepasst. Die monatliche Entschädigung für den Landesbrandinspekteur steigt auf 1.300 Euro. Dieses Amt ist mit landesweiten Koordinierungs- und Führungsaufgaben verbunden, die deutlich über den normalen Feuerwehrdienst hinausgehen. Erstmals werden zudem ständige Vertreterinnen und Vertreter systematisch in der Verordnung berücksichtigt, sodass auch ihre zusätzliche Verantwortung und ihr Mehraufwand finanziell anerkannt werden.

Anzeige