50 and 20 euro banknotes
Foto: Ibrahim Boran
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Der Stabilitätsrat sieht für das Saarland derzeit keine Gefahr einer finanziellen Schieflage. In seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 bestätigte das Gremium, dass sich das Land nicht in einer drohenden Haushaltsnotlage befindet – ein wichtiges Signal für die Haushalts- und Finanzpolitik an der Saar.

Ausgangspunkt der Entscheidung war die Auswertung der jüngsten Prüfungsergebnisse durch den Evaluationsausschuss. Dieser hatte die Finanzlage des Landes detailliert analysiert und dem Stabilitätsrat empfohlen, keine drohende Notlage festzustellen. Dem folgte das Gremium nun. Damit ist klargestellt, dass die im vergangenen Prüfzyklus aufgefallenen Auffälligkeiten im Landeshaushalt keinen strukturellen Hintergrund haben.

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Finanzminister Jakob von Weizsäcker ordnete die Entscheidung ein. „Der Stabilitätsrat folgt damit der Einschätzung des Evaluationsausschusses. Die im letzten Prüfzyklus festgestellte Auffälligkeit im Jahr 2023 ist auf einen einmaligen technischen Effekt im Zusammenhang mit den OSS-Umsatzsteuermehreinnahmen zurückzuführen“, erklärte der Minister. Konkret seien hohe zusätzliche Einnahmen im Jahr 2023 als durchlaufender Posten verbucht worden, denen entsprechend hohe zusätzliche Ausgaben im Jahr 2024 gegenüberstanden. „Was im Kennziffernsystem zu einer Auffälligkeit ohne realen Hintergrund führte“, so von Weizsäcker.

Nach Angaben des Finanzministeriums hatte der Evaluationsausschuss herausgearbeitet, dass die Überschreitungen einzelner Kennziffern im Jahr 2023 ausschließlich aus der außergewöhnlichen Höhe der OSS-Einnahmen, einer technischen Phasenverschiebung innerhalb des Prüfverfahrens sowie der temporären Abwicklung über das saarländische Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage resultierten. Strukturelle Ursachen für eine gefährdete Haushaltslage seien nicht erkennbar gewesen. Der vom Land dargelegte Sondereffekt sei umfassend nachvollzogen und zutreffend eingeordnet worden.

Trotz dieser Einordnung soll es beim Kennziffernsystem des Stabilitätsrates vorerst keine Änderungen geben. Stattdessen kündigte die Landesregierung Anpassungen auf eigener Ebene an. „Da das Kennziffernsystem des Stabilitätsrates gleichwohl unverändert bleibt, ändern wir unser Haushaltsstabilisierungsgesetz so, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen wird“, sagte von Weizsäcker. Künftig soll damit vermieden werden, dass einmalige technische Sondereffekte die Kennziffern in einer Weise beeinflussen, die den tatsächlichen Zustand der Landesfinanzen verzerrt.

Über die einzelnen Kennziffern hinaus wurden auch der gesamte Landeshaushalt sowie die mittelfristige Finanzplanung unter die Lupe genommen. In der Gesamtschau ergaben sich laut Evaluationsausschuss keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage. Auch die aktuellen Kennziffern der Jahre 2023 bis 2025 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 wurden als unauffällig bewertet.

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Von Weizsäcker würdigte am Ende die Arbeit der beteiligten Gremien. „Wir begrüßen die sorgfältige und sachliche Prüfung durch den Evaluationsausschuss und den Stabilitätsrat“, sagte der Minister. Die Untersuchung bestätige, „dass die Finanzlage des Landes derzeit keine Merkmale einer drohenden Haushaltsnotlage aufweist“. Zugleich machte er deutlich, dass die Herausforderungen damit nicht verschwunden sind: „Angesichts der weiterhin fordernden Finanzlage wird das Saarland aber gleichwohl seinen fiskalischen Modernisierungs- und Konsolidierungskurs auf absehbare Zeit fortsetzen müssen.“

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