Das Saarland hat als derzeitiges Präsidentschaftsland der Kultusministerkonferenz (KMK) heute im Ministerrat wegweisende Maßnahmen für die Fachkräftegewinnung an den Schulen beschlossen. Mit dem Quereinstieg in allen Phasen der Lehrkräftebildung soll noch mehr Vielfalt und Expertise in saarländische Klassenzimmer einziehen.
„Der Lehrberuf ist einer der schönsten und verantwortungsvollsten Berufe in diesem Land. Lehrerinnen und Lehrer begleiten junge Menschen auf dem Weg in ihre Zukunft, tragen dazu bei, sie zu selbstbestimmten und aktiven Gestalterinnen und Gestalter unserer Gesellschaft zu bilden. Für diese anspruchsvolle Aufgabe freuen wir uns über jede zukünftige Fachkraft. Starke Schülerinnen und Schüler brauchen starke, gut ausgebildete Lehrkräfte. Auch wenn es uns heute noch gelingt, die Planstellen zu besetzen, so merken wir, dass der Arbeitsmarkt mit ausgebildeten Lehrkräften bundesweit sehr angespannt ist.
Dazu müssen wir die Wege ins Lehramt öffnen, und mit einem qualitativ hochwertigen Angebot in Studium und Vorbereitungsdienst, die Zugänge für Menschen mit unterschiedlichen Lebens- und Berufsbiografien öffnen. Wer sich zu Beginn eines Studiums noch nicht für die Lehramtsausbildung entschieden hat, soll dies zukünftig während des Studiums einfacher nachholen können. Auch gibt es Menschen mit Zuwanderungsbiografien, die in ihren Herkunftsländern bereits an Schulen gearbeitet haben und deren Abschlüsse bisher im Saarland nicht einfach so anerkannt werden konnten. Im Saarland gehen wir damit bei der Lehrkräftegewinnung mutig voran und gestalten die Transformation aktiv mit“, sagt die Ministerin für Bildung und Kultur und derzeitige Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Christine Streichert-Clivot.
Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker: „Der Q-Master ist ein weiterer wichtiger Baustein der Modernisierung bestehender Reglungen in diesem Land. Wir werden damit den Quereinstieg in den Lehrerberuf erleichtern und das Lehramtsstudium an der Universität noch attraktiver gestalten. Durch den Abbau von unzeitgemäßen Hürden sorgen wir für mehr Durchlässigkeit zwischen den Berufen und neue Chancen für die Anwerbung von gut qualifizierten Fachkräften. Vom Q-Master profitieren somit alle: die Schulen durch mehr qualifizierte Lehrkräfte insbesondere in den Mangelfächern, die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger durch die Chance auf einen Wechsel in ihren Traumberuf und die Schülerinnen und Schüler durch neue Perspektiven und viel Praxiserfahrung aus der Saar-Wirtschaft.“
Der große Fachkräftebedarf im Bereich der Bildung hat die Länder und die Kultusministerkonferenz (KMK), aber auch die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK), in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Zur Gewinnung von benötigten Lehrkräften werden gerade verschiedene Modelle auf KMK-Ebene ausgearbeitet, die unter der Präsidentschaft des Saarlandes in einem Eckpunktepapier verabschiedet wurden und die sich bereits in den saarländischen Planungen und Vorhaben widerspiegeln. Dabei steht eine qualitative Lehrkräftesicherung und -gewinnung im Vordergrund.
Die KMK empfiehlt gemäß Beschluss vom 14. März 2024 „Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte und zur strukturellen Ergänzung der Lehrkräftebildung“ Maßnahmen in Form von Einfach-Lehrkräften und Quereinstiegsmasterstudiengängen.
„Im Saarland haben wir bereits strukturell wichtige Anpassungen vorgenommen: so haben wir die Verfahren für die Einstellungen beschleunigt, und den Quereinstieg in das Lehramt Informatik ermöglicht. Damit können wir auch kurzfristiger auf Bedarfe reagieren“, so Streichert-Clivot weiter. Die jeweils zweijährige Fortbildungsmaßnahme wird bereits zum fünften Mal in Kooperation mit der Universität des Saarlandes (UdS) und dem Bildungscampus durch das MBK angeboten.
Jetzt folgt der nächste Schritt: Die Erweiterung des Quereinstiegs in allen Phasen der Lehrkräftebildung – im Studium und danach. Die entsprechenden Änderungen im saarländischen Lehrerbildungsgesetz und im Zulassungsgesetz hat der Ministerrat heute beschlossen.
Die Maßnahmen lassen sich in wie folgt fassen:
1. Quereinstieg ins Hochschulstudium: der „Q-Master“
Neben dem grundständigen Lehramtsstudium soll ein universitärer Quereinstieg für Bedarfsfächer mit dem Abschluss Master of Education (Q-Master) eingeführt werden. Demnach können Bachelorabsolventen aus einem nicht lehramtsbezogenen Studiengang in einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang wechseln. Dieser bezieht sich auf die Lehrämter für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen und für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, auf das Lehramt an beruflichen Schulen und auf das Lehramt für Sonderpädagogik.
Bei den Lehrämtern für die Sekundarstufe I sowie für die Sekundarstufe I und II können der Master of Education neben einem Zweifachstudium auch als Groß- bzw. Doppelfach studiert werden, wie es die KMK neu geregelt hat. Statt eines zweiten Unterrichtsfachs kann hier ein zweiter fachlicher Schwerpunkt eines Unterrichtsfachs studiert werden. Dabei steht der zweite fachliche Schwerpunkt dem Zweitfach gleich, so dass auch hier zwei Unterrichtsfächer abgedeckt werden. Über diese Groß- bzw. Doppelfachregelung könnten die dringend benötigten Lehrkräfte u. a. für die MINT-Fächer sowie für Bildende Kunst und Musik gewonnen werden.
2. Quereinstiege in den Vorbereitungsdienst
Durch das Gesetz wird die Möglichkeit des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen sowie für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen für Masterabsolventen aus Nicht-Lehramtsstudiengängen an Fachhochschulen erweitert. Bisher wurden hier nur die universitären Masterabschlüsse und Diplome anerkannt.
Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik wird für Masterabsolventen bestimmter Studiengänge geöffnet, wie z. B. für allgemeine Sonderpädagogik, Sprachtherapie, Rehapädagogik, Psychologie, Heilpädagogik oder Inklusionspädagogik, die zwei sonderpädagogischen Schwerpunkten entsprechen. Eine Nachqualifizierung in einem zweiten Unterrichtsfach erfolgt im anschließenden Vorbereitungsdienst.
Auch ermöglicht man künftig den Wechsel zwischen Lehramtstypen. So können Bewerber durch die Gesetzesänderung mit einem Ersten Staatsexamen Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen zugelassen werden.
3. Anerkennung von im Ausland erworbenen Lehrerberufsqualifikationen
Die Anerkennung von Abschlüssen aus Drittstaaten soll ermöglicht werden, nachdem die EU-Staatenregelung bereits umgesetzt worden ist.