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Der Landrat hat gemeinsam mit dem Fachbereich Verkehrswesen bei einem Pressegespräch über verkehrsberuhigende Maßnahmen im Saarpfalz-Kreis informiert.

Es war ein Anliegen von Landrat Dr. Theophil Gallo, ausgehend von dem 2019 veröffentlichten „Positionspapier Verkehrsentwicklung im Saarpfalz-Kreis“ die Rolle des Saarpfalz-Kreises im Rahmen der Verkehrssicherheit der Öffentlichkeit näher erläutert zu wissen. Dazu zählte, dass der Kreis in den vergangenen Jahren nachgefragt hatte und auf Anregungen aus der Bevölkerung und der Kommunalpolitik, aber auch aus eigener Wahrnehmung kritische Verkehrspunkte sehr genau auf Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung untersuchte. Daraus resultierten wiederum zahlreiche Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren geplant und von der Verkehrsbehörde angeordnet wurden, bei denen allen Gemeinden berücksichtigt wurden.

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Ein ganz aktuelles Beispiel: In der letzten Woche hat Landrat Dr. Theophil Gallo die Anordnung für die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bei Nacht (22 bis 6 Uhr) in der Ortsdurchfahrt Webenheim unterzeichnet. „Hier legitimierte eine vorausgegangene Lärmberechnung zu dieser Anordnung und ich hoffe, dass wir dadurch eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner erreichen können. Was aber auch bereits aus dem Positionspapier hervorging und bis heute Bestand hat, ist die Tatsache, dass wir uns an die bestehenden verkehrsrechtlichen Rechtsgrundlagen halten müssen und somit beispielsweise nicht überall Tempo 30 anordnen können, wo es vor Ort gewünscht oder gefordert wird“, so Landrat Dr. Gallo.

Ein Beispiel dafür: In Altstadt wurde an zwei Fußgängerüberwegen streckenbezogen Tempo 30 angeordnet und vom Landesbetrieb für Straßenbau beschildert. „Dies wurde von uns veranlasst, um die Verkehrssicherheit für querende Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, insbesondere deshalb, da beide Fußgängerüberwege aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht derart einsehbar sind wie anderorts“, begründete Manuela Baltes, Fachbereichsleiterin Verkehrswesen beim Saarpfalz-Kreis. Dagegen war es nach straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich, in der kompletten Ortsdurchfahrt Altstadt durchgehend Tempo 30 einzurichten – noch nicht.

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Andreas Motsch, Geschäftsbereichsleiter Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung, wies auf die geplante Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes hin: „Im neuen Entwurf werden beispielsweise Gesundheitsschutz, Klimaschutz oder städtebauliche Entwicklungen stärker berücksichtigt. Damit will die Bundesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, um in der Straßenverkehrs-Ordnung den Verkehrsbehörden neue Handlungsbefugnisse einzuräumen. Darunter würden dann auch Regelungen zur Anordnung von Tempo 30 fallen.“

Recht neu sind auch folgende Anordnungen: In Wittersheim die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Ortsmitte, die Einrichtung einer Bedarfsampel in der Adenauerstraße in Ormesheim, die streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Zuge der L117 (Teilstück) in Höchen, die Lichtsignalanlage auf der L 231 in Erfweiler-Ehlingen sowie die Ausdehnung der bestehenden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung im Hüttenweg in Ommersheim. Auch am Fußgängerüberweg in Webenheim nahe der Kirche sind nur noch 30 km/h erlaubt.

Manuela Baltes machte überdies deutlich, dass in den Gesamtprozess der Anordnungen und Umsetzungen im Verkehrsbereich mitunter immer mehrere Behörden involviert sind: Von der Kreisverkehrsbehörde über die Unfallkommission, die Polizei, die Kommunalpolitik bis hin zum Landesbetrieb für Straßenbau, die Zusammenarbeit sei stets bürgerorientiert und konstruktiv.

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