Durch eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Fahrradzonen im Bereich von kommunalen Straßen geschaffen. Die Gemeinde Kirkel hat hiervon im Ortsteil Limbach bereits 2021 Gebrauch gemacht. Auch der Stadtrat von Homburg hat im September 2023 die Ausweisung einer Fahrradzone beschlossen.
Die SPD-Stadtratsfraktion Bexbach hat einen Antrag eingebracht, mit dem Beschlussvorschlag, dass sich der Stadtrat für die Einrichtung von Fahrradzonen in hierfür geeigneten Straßen auch in der Stadt Bexbach ausspricht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zu prüfen, wo die Ausweisung von Fahrradzonen rechtlich möglich und praktisch geeignet ist. Danach sollen die zuständigen Gremien hierüber beraten und entscheiden.
Fraktionsvorsitzender Jan Hornberger erklärt hierzu: „Fahrradzonen sind eine Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Der Radverkehr darf dort durch Kraftfahrzeuge weder gefährdet noch behindert werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist durchgängig Tempo 30. Dadurch kann mehr Sicherheit für die Radfahrer geschaffen werden, beispielsweise für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, wie auch die Lebensqualität für die Anwohner aufgrund der zu erwartenden Verkehrsberuhigung verbessert werden. Die Lärmbelastung wird verringert, die Luftqualität verbessert und der Radverkehr gestärkt.“
Quelle: SPD-Stadtratsfraktion Bexbach