Bisher galt die Rauchmelderpflicht im Saarland für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten. Mit der Mitte Juli 2015 im Saarland eingeführten allgemeinen Rauchmelderpflicht müssen künftig auch Privatgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Eigentümer haben nun bis zum 31. Dezember 2016 Zeit, in ihren Häusern und Wohnungen Rauchmelder anzubringen.
Dabei ist solch ein Alarmsystem sinnvoll: jährlich sterben etwa 450 Menschen in Deutschland durch ein Feuer in den eigenen vier Wänden. Eine vergessene Kerze, rauchen im Bett, ein Kurzschluss oder ein defektes Elektrogerät – Ursachen gibt es viele mit teilweise verheerenden Folgen für Leib und Leben. Dabei kommen die Opfer selten durch Verbrennung ums Leben, sondern zu über 90% durch eine Rauchvergiftung. Ein Rauchwarnmelder gibt frühzeitig Alarm und kann so Ihr Leben retten.
Gemeinsam mit dem Feuerwehrkreisverband Saarpfalz informiert die Kreissparkasse Saarpfalz am Mittwoch, 21.09.2016, um 18:00 Uhr im Foyer der Kreissparkasse Saarpfalz (Talstr. 30, 66424 Homburg) über die großen Gefahren bei einem Hausbrand, die Rauchwarnmelderpflicht ab Januar 2017, wo Sie Rauchwarnmelder anbringen müssen sowie über den Mindestschutz und den optimalen Schutz. Anmelden können Sie sich per Mail: mail-vm@ksk-saarpfalz.de oder per Telefon 06841 100 1454
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