Symbolbild

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) begrenzt die Klassengröße für die Eingangsklassen der Grundschulen für das kommende Schuljahr 2021/22 auf höchstens 25 Schüler pro Klasse. Wird dieser Schwellenwert überschritten, führt dies zur Bildung einer zusätzlichen Klasse.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot hatte sich erfolgreich für zusätzliches Personal an den Schulen eingesetzt. Weil zur Bewältigung der Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche im kommenden Schuljahr insgesamt mehr Lehrkräfte unterrichten werden, ist dieser Schritt möglich. Eigentlich ist die Größe einer Grundschulklasse auf höchstens 29 Kinder festgelegt. Die durchschnittliche Größe der künftigen 1. Klassen im Saarland liegt bei rund 20 Kindern.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt hierzu: „Indem wir die Größe der ersten Klassen auf 25 Kinder begrenzen, erleichtern wir unseren Schulanfängerinnen und -anfängern den Einstieg und das Ankommen in der Grundschule. Das tun wir, weil wir wissen, wie wichtig ein guter Start in der Grundschule für den weiteren Bildungserfolg unserer Kinder und die Bildungsgerechtigkeit insgesamt ist.”

Man habe harte Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb gehabt, das habe die Vorbereitung des Übergangs von der Kita an die Grundschule an vielen Stellen erschwert. “Wir wissen, dass  bei den laufenden Schuleingangsuntersuchungen vermehrt Förderbedarf festgestellt wird. Für mich ist das eine Bestätigung dafür, dass der Fokus auf die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler genau richtig ist.“

Die Grundschulen, an denen aufgrund der Anmeldezahlen zusätzliche Klassen gebildet werden, wurden heute darüber informiert. Die Information der Erziehungsberechtigten erfolgt über die Schulen. Die Eingangsklassen der weiterführenden Schulen erhalten bei einer Klassengröße ab 26 Schülern ein zusätzliches Lehrerbudget, das sie gezielt zur Entlastung einsetzen können. Für das kommende Schuljahr gibt es darüber hinaus für alle Schulen zusätzliche Ressourcen über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.

Hierfür hat das MBK den Schulen standortspezifische Budgets zugewiesen. Dieses Budget können die Schulen im kommenden Schuljahr für zusätzliche Maßnahmen einsetzen, die über externe Bildungsträger personalisiert werden. Der Schwerpunkt liegt hier auf integrativer Förderung im Unterricht und ergänzenden Förderangeboten am Nachmittag.

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