Symbolbild

Die Regierungschef*innen der Länder haben sich am Sonntag mit der Bundeskanzlerin auf weitere einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt. Im Kern geht es darum, persönliche Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Auch an den Schulen und Kitas sollen deshalb die Kontakte in der Zeit zwischen Mittwoch, dem 16. Dezember 2020 und Sonntag, dem 10. Januar 2021 weiter eingeschränkt werden. Kinder und Jugendliche sollen dem Beschluss entsprechend in dieser Zeit möglichst zuhause bleiben. An den Schulen wird es ein angepasstes pädagogisches Angebot geben, um die Betreuung von Kindern sicherzustellen, an den Kitas wird es ebenfalls eine bedarfsgerechte Betreuung geben. 

Christine Streichert-Clivot (SPD)
Foto: Christian Hell / Ministerium für Bildung und Kultur

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich auf einen neuerlichen Lockdown verständigt. Dieser betrifft auch die Schulen und Kitas. Dieser Verantwortung stellen wir uns: Unsere Gesundheitsvorsorge in den Krankenhäusern und handlungsfähige Gesundheitsämter sind die Grundvoraussetzung für die Bekämpfung der Pandemie. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen verlieren wir dabei nicht aus dem Blick. Die nun getroffenen Regelungen sichern ihnen im Notfall den Zugang zu Betreuungsangeboten zu und halten Schulen für diejenigen offen, die zuhause nicht über adäquate Lernbedingungen verfügen. Da bereits viele Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen durch Quarantäneanordnungen Präsenzzeit in der Schule verloren haben, werden wir die Abschlussprüfungstermine KMK-konform nach hinten verschieben. Hierzu werden wir in der kommenden Woche gesondert informieren. Es bleibt bei dem Grundsatz, der für uns von Beginn an galt: Kindern und Jugendlichen darf kein Nachteil aus der Pandemie erwachsen. Die Folgen der Pandemie werden wir aber an unseren Schulen und Kitas noch lange spüren. Das bedeutet auch, dass wir unsere Schulen und Kitas insbesondere personell weiterhin noch besser aufstellen müssen, um Nachteile auszugleichen. Wir tragen alle eine soziale Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen.“

Im Saarland werden im Zeitraum von Mittwoch, den 16. Dezember 2020, bis Sonntag, den 10. Januar 2021 für Schulen folgende Regelungen gelten:

• Die Präsenzpflicht in der Schule wird für die Schüler*innen aller Klassenstufen einschließlich der Abschlussjahrgänge aufgehoben. Schüler*innen, die zuhause bleiben können, sollen zuhause bleiben. Die Lehrkräfte sind im Rahmen der auch bisher bestehenden Regelungen grundsätzlich zum Dienst in der Schule verpflichtet. Anerkannt vulnerable Lehrkräfte werden von der Präsenzpflicht in der Schule befreit.

• Alle Schüler*innen erhalten am 14. und 15. Dezember 2020 Lernmaterialien für das häusliche Lernen. Die Lernmaterialien für das Lernen von zuhause sollen sich für die Grundschulkinder vor allem auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht und für die Schüler*innen der Sekundarstufe I auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und die naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer konzentrieren. Für die jeweiligen Abschlussklassen sollen sich die Lernangebote auf die einzelnen Prüfungsfächer beziehen. Im Lernen von zuhause für die Sekundarstufe II orientieren sich die Lernmaterialien grundsätzlich nach dem Kurssystem gemäß der Stundentafel mit Schwerpunkt auf die Prüfungsvorbereitung.

• Schüler*innen der Abschlussjahrgänge erhalten möglichst über die Online-Schule Saarland (OSS) oder bereits eingeführte andere Plattformen Aufgaben zum vertieften Üben. Leistungsbewertungen finden in dieser Zeit nicht statt. Die Termine für die Abschlussprüfungen zum Hauptschulabschluss (HSA), zum Mittleren Bildungsabschluss (MBA) und zum Abitur werden KMK-konform nach hinten verschoben. Hierüber wird das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) gesondert informieren.

• Am Vormittag wird es in der Schule ein angepasstes pädagogisches Angebot für Schüler*innen bis einschließlich Klassenstufe 6 geben, die zuhause keine Betreuung oder keinen geeigneten Arbeitsplatz haben oder für die die häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist (z.B. auch Schüler*innen der Förderschulen). Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sollen der Schule bis Dienstag, den 15. Dezember 2020 formlos mitteilen, ob ihr Kind in die Schule kommt.

• Am Nachmittag wird es in den Freiwilligen Ganztagsschulen (FGTS) ein Betreuungsangebot im üblichen zeitlichen Rahmen geben. Der gebundene Ganztag wird angepasst, Phasen der ungebundenen Freizeit werden ans Ende gelegt, die Teilnahme ist freiwillig.

• Bereits ab dem heutigen Montag, den 13. Dezember 2020 gilt: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist an den Schulen und in der Nachmittagsbetreuung für alle und überall dort verpflichtend, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt also auch für die Grundschulen.

• In den Kitas finden bis 10. Januar 2021 keine regulären Betreuungsangebote statt. Die Kitas bieten aber eine bedarfsgerechte Betreuung an: Das heißt, jedes Kind, das Betreuung braucht, kann auch weiterhin ohne weitere Nachweise in seine Kita kommen und wird dort betreut. Die vereinbarten Schließtage bleiben bestehen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen von diesem Angebot verantwortungsvoll Gebrauch machen.

• Für alle berufstätigen Eltern gilt: Der Bund hat angekündigt, zügig arbeitsrechtliche Regelungen vorzulegen, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung zuhause erleichtern sollen. Arbeitnehmer*innen können zudem auf das Beratungsangebot der Arbeitskammer des Saarlandes zurückgreifen. Berufstätige Eltern bzw. Erziehungsberechtigte finden unter www.arbeitskammer.de/fragen-rund-um-corona ausführliche Informationen.

Ausführliche Informationen zu den Regelungen für Schulen und Kitas stellt das MBK unter corona.saarland.de/schule-faq zur Verfügung.

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