Wo zurzeit im Einmündungsbereich der Richardstraße in die L 118 eine Behelfs-Ampelanlage den Verkehrsfluss regelt, könnte einer von zwei Kreiseln der geplanten Autobahnanbindung Homburg Ost gebaut werden. Wann das sein wird lässt sich zurzeit nicht abschätzen. - Foto: Rosemarie Kappler
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Exakt vor zehn Jahren hat das Bundesverkehrsministerium seine grundsätzliche Zustimmung zum Bau einer Autobahnanschlussstelle Homburg-Ost erteilt. Wohin diese kommen soll und welche Konsequenzen das im Einzelnen für wen auch immer bedeutet, das ist noch immer mit vielen Fragezeichen versehen.

Insofern stellt Homburgs Bürgermeister Michael Forster (CDU) fest: „Das Thema Homburg-Ost wird uns noch eine Weile begleiten. Wir sind da erst relativ am Anfang.“ Als nächster Schritt sei erst einmal die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit geplant. Nach Forsters Aussage könnte damit bereits ab Ende August gerechnet werden. Doch wie wird es danach weitergehen wenn zum Jahreswechsel die neue Autobahn GmbH des Bundes sämtlich Projekte rund um die Autobahnen übernimmt?

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Damit die Stadt Homburg bei der Planung des Anschlusses mitreden kann war mit dem saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr als Auftragsverwaltung des Bundes vereinbart worden, dass die Stadt die Variante für den Anschluss entwickelt. Die technische Planung sollte der Landesbetrieb für Straßenbau übernehmen. Wie berichtet gingen die Meinungen dabei ziemlich auseinander.

Während sich die Verwaltungsspitze und zweimal die Ratsmehrheit für die teuere Variante 2 durch den Jägersburger und Erbacher Wald entschieden, kam für die Auftragsverwaltung nur die einfachere Variante 1 in Frage. Ohne Mitspracherecht hatten die Nachbarkommunen Bexbach und Kirkel dies unterstützt. Am Ende schuf das Bundesministerium Fakten und entschied, dass nur die Variante 1 in Frage komme. In nichtöffentlicher Sitzung ließ sich im Juni der Bauausschuss überzeugen, im Juli schloss sich dann der Stadtrat mehrheitlich an, kippte damit seine 2018 und 2019 gefassten Beschlüsse zur Variante 2. Hätte der Rat an seinen alten Beschlüssen festgehalten wäre die Forführung der Planung zu einer Ostanbindung fraglich geworden.

„Durch die Entscheidung des Stadtrates für die Variante 1 wurde die letzte Hürde, welche eine Weiterführung durch die Autobahn GmbH gefährdet hätte, beseitigt“, teilt auf Anfrage Ministeriums-Sprecherin Jennifer Collet mit. Doch wie sieht es überhaupt rechtlich aus? Schließlich hatten die Stadt Homburg und das Land die Vereinbarung getroffen, dass die Kreisstadt im Rahmen eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanverfahrens das notwenidge Baurecht schaffen wird. Ist das durch den Übergang des Projektes auf die Autobahn GmbH Makulatur? Dazu schreibt Collet: „Die angesprochene Vereinbarung behält ihre Gültigkeit über den 31.12.2020 hinaus. Die Autobahn GmbH wird alle Bundesautobahnplanungen, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium befinden und realisierbar sind, übernehmen und weiterführen.“ Forster: „Die Vereinbarung bleibt bestehen und wird mit dem Bund weitergeführt. Wir müssen da keine neue Vereinbarung treffen.“

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