Die für Homburg wichtigste Entscheidung hat der Stadtrat in der letzten Woche erst einmal vertagt. Die Abstimmung über den Haushalt 2021 wurde von der Tagesordnung genommen, weil zuvor in der Fraktionssprecherkonferenz keine Mehrheit für die von der Stadt vorgeschlagene Erhöhung von Friedhofsgebühren zustande gekommen war. Ein weiteres wichtiges Thema für die Stadt betraf die Frage: Wird sich der Rat für eine Abwahl des suspendierten Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) aussprechen?
34 von 49 Ratsmitgliedern tendierten zu einer Einleitung eines möglichen Verfahrens. Damit steht noch nicht fest, dass es zu einem solchen Prozedere kommt, aber die CDU hat nun erst einmal mit ihrem Antrag ein Stimmungsbild erhalten, auf das sie sich stützen kann. Hintergrund ist, dass die von Stefan Mörsdorf geführte Ratsfraktion und der von Markus Uhl geleitete Stadtverband sich öffentlich bereits für eine Abwahl ausgesprochen hatten und auf ein solches Verfahren drängen.
Weil die Friedhofsgebührensatzung auf der Einnahmenseite eine gewichtige Rolle im Haushalt spielt, konnte entsprechend kein Beschluss dazu herbeigeführt werden. Die Fraktionsvorsitzenden hatten sich bereits vor der Stadtratssitzung mehrheitlich gegen eine Anhebung in der vorgesehenen Form ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund regte Jörg Kühn (FDP) an, dass doch alle Ratsmitglieder ihre Haltung zu einer möglichen Gebührenerhöhung kundtun sollten und eben nicht nur die Fraktionssprecher. Denn FDP wie auch Grüne hatten bereits in Vorgesprächen die von CDU-Bürgermeister Michael Forster vorgeschlagene Gebührenerhöhung unterstützt, während alle übrigen Fraktionssprecher dem nicht folgen mochten. „Das ist für die Verwaltung nicht angenehm und für mich auch nicht“, gestand Forster gegenüber dem Rat ein und machte klar, „es liegt auch an ihrer Verantwortung, dass wir einen genehmigungsfähigen Haushalt bekommen. Da sollten sie dann andere Vorschläge zur Kompensation machen.“
Marc Piazolo (Grüne) unterstrich Forsters Aussage: „Es reicht nicht zu verweigern, es braucht gute Alternativvorschläge.“ Jörg Kühn vertrat die Meinung: „Es entschärft die Situation nicht, dass man in der Warteschleife bleibt, weil man keine unangenehme Entscheidung treffen will.“ Kühn ließ durchblicken, dass sich aus seiner Sicht die CDU nicht hinter ihren Bürgermeister stelle, weshalb er die Positionierung der Gesamtfraktionen herauskitzeln wollte: „Ich brauche da keinen Taschenrechner dazu, um herauszufinden, dass nicht nur wir von der FDP und die Grüne für eine Gebührenerhöhung sind.“ Fraktionssprecher Mörsdorf merkte dazu an: „Wir stehen natürlich hinter unserem Bürgermeister. Wir wollen aber nicht, dass wir den Haushalt aus unwägbaren Gründen an die Wand fahren. Deshalb sollten wir eine weitere Runde drehen.“ Hintergrund ist, dass mit der geplanten Satzungsänderung lediglich ein Drittel der Friedhofs-Ausgaben gedeckt werden können statt der vorgesehenen 50 Prozent und dass entsprechend nach weiteren Einsparpotenzialen – etwa bei der Grünpflege – gesucht werden muss.
Was das CDU-Ansinnen einer Abwahl des Oberbürgermeisters betrifft, so ist noch nichts entschieden. Das liegt an der Komplexität des möglichen Verfahrens. Erst einmal aber gibt es folgendes Stimmungsbild: 34 von 49 Stadträten tendierten zu einem solchen Verfahren, 15 waren dagegen (11 SPD, 2 FWG, 1 FDP, 1 AfD). Nach dem nun klaren Stimmungsbild soll in einer der nächsten Sitzungen eine Abstimmung darüber herbeigeführt werden, ob ein Abwahlverfahren einzuleiten ist. Stimmt die Hälfte des Rates zu, dann muss mindestens nach zwei Wochen mit einem weiteren Ratsbeschluss die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt werden. Dazu wird dann eine Zweidrittel-Ratsmehrheit und eine namentliche Abstimmung benötigt.
Sechs bis acht Wochen braucht nach Angaben Forsters die Verwaltung zur Vorbereitung einer solchen Wahl, bei der dann letztlich ein Drittel der wahlberechtigten Homburger Bürger (das sind rund 10.000) ausreicht, um die Abwahl des suspendierten Oberbürgermeisters zu entscheiden. An Kosten werden etwa 50.000 Euro veranschlagt. Seitens der Grüne-Fraktion wurde angeregt, als Termin die Bundestagswahl am 26. September zu nutzen, weil dann mit einer höheren Wahlbeteiligung zu rechnen sei. Zunächst aber will sich die Verwaltung intensiv mit dem Innenministerium über die Bedingungen verständigen, damit das Verfahren fehlerfrei bleibt.
Bislang hatte es im Saarland erst eine Abwahl eines Verwaltungschefs gegeben. Das war 2010 im Falle von Bürgermeister Wolfgang Stengel in Schiffweiler. Mörsdorf machte aus seiner Sicht deutlich, dass es nicht nur um Rüdiger Schneidewind gehe, sondern auch um die Stadt Homburg und ihre Verwaltung, die seit Jahren nicht zur Ruhe kommt. Dass derzeit die Stadtspitze nur aus zwei Personen bestehe, dürfe kein Dauerzustand bleiben. Man habe Schneidewind aufgefordert, seinen Rücktritt zu erklären, doch bislang ohne Reaktion. Das bedauerte auch Barbara Spaniol (Linke), die auf den gesetzlich möglich gewordenen „Heldennotausgang“ verwies, also den Amtsrücktritt ohne Pensionsverlust.
Weil Schneidewind hierzu bislang keine Erklärung abgegeben hat, soll nun die zweite Option gezogen werden, die Abwahl. Jörg Kühn meinte, dass man vorerst besser nur abwarten solle, weil kein rechtkräftiges Urteil vorliege. Das erspare möglicherweise eine Blamage für den Fall, dass das Abwahlverfahren nicht funktioniere. Komme es doch dazu, sollte die Abwahl plus Neuwahl im Zusammenhang durchgeführt werden, wobei aus Kühns Sicht für einen gelingenden Neubeginn nur ein Kandidat von außerhalb in Frage käme. „Sie sind eine Granate“, reagierte Mörsdorf, „das bedeutet doch, dass sie Michael Forster, der seit zwei Jahren kommissarischer OB ist, von der Wahl ausschließen.“
Wilfried Bohn (SPD) machte klar, dass man das Vorhaben keinesfalls unterstütze, weil kein schriftliches Urteil vorliege. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung. Rüdiger Schneidewind habe sich nicht bereichert. Die Voreingenommenheit der Politik mache zurzeit lediglich Stimmung.