Symbolbild
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Wer in Zweibrücken standesamtlich heiratet, hat ab sofort eine weitere Kulisse zur Auswahl: Der Schlossgarten am Herzoglichen Schloss wird neuer offizieller Trauort. Damit baut die Stadt ihr Profil als Hochzeits-Standort weiter aus und erweitert das bisherige Angebot um eine sechste Location mit historischem Ambiente im Freien.

Möglich wird die Nutzung des Schlossgartens durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken und der Stadtverwaltung. Bislang konnten Paare sich im Rathaus, im Herzogssaal, im Rosengarten, in der Fasanerie sowie im Wintergarten der Festhalle das Ja-Wort geben. Der Schlossgarten ergänzt diese Liste nun als besonderer Ort unter freiem Himmel – und ist zugleich der einzige Trauort, an dem standesamtliche Eheschließungen datenschutzkonform im Außenbereich stattfinden können.

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Die Leitung des Zweibrücker Standesamtes, Pamela Kuhn, sieht darin einen wichtigen Schritt für das städtische Angebot rund ums Heiraten. „Ich freue mich außerordentlich, dass wir mit dem Oberlandesgericht diese Vereinbarung schließen konnten. Dieser neue Trauort ist der einzige, an dem nun auch im Außenbereich getraut werden kann. Im Ambiente des historischen Schlosses in Verbindung mit der prachtvollen Außenanlage ist es ein großer Mehrwert für Zweibrücken als Hochzeits-Stadt“, erklärte Kuhn.

Auch von Seiten der Justiz gibt es deutliche Unterstützung für die Öffnung des Schlossgartens. Der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, betonte: „Sehr gerne habe ich die Initiative der Stadt Zweibrücken aufgegriffen und den Schlossgarten zur Verfügung gestellt, um Trauungen in diesem herrschaftlich festlichen Setting durchzuführen.“ Die Kooperation ermöglicht es, den sonst gerichtlichen Bereich für private Feiern in einem klar geregelten Rahmen zu nutzen.

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Für Trauungen im Schlossgarten gelten feste organisatorische Vorgaben. Für die Dauer der standesamtlichen Zeremonie kann das Brautpaar gemeinsam mit bis zu 20 Gästen die Gartenanlage nutzen. Im Anschluss besteht für etwa 20 Minuten die Möglichkeit, im Außenbereich Fotos zu machen. Sollte das Wetter eine Trauung im Freien nicht zulassen, steht im Herzoglichen Schloss ein repräsentativer Konferenzsaal als Ausweichort bereit. Die Eheschließung im Schlossgarten selbst ist als stehende Trauung vorgesehen.

Mit der Entscheidung für den Schlossgarten als zusätzlichen Trauort knüpft Zweibrücken an die bereits vorhandene Vielfalt an Hochzeitslocations an. Die Stadt betont damit ihren Anspruch, Paaren unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Tag der standesamtlichen Eheschließung zu ermöglichen – von klassischen Innenräumen bis hin zu einem historischen Außenbereich im Umfeld des Schlosses.

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