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Die vierte Welle der Corona-Pandemie sorgt auch wieder für deutliche Umsatzrückgänge in vielen Branchen im Saarland. Das saarländische Wirtschaftsministerium informiert: Alle Wirtschaftshilfen – wie die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfen – sind von der Bundesregierung bereits verlängert und noch einmal verbessert worden.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Die Pandemie sorgt erneut für wirtschaftliche Schäden. Der komplette Instrumentenkasten der wirtschaftlichen Corona-Hilfen steht zur Verfügung. Stand jetzt sind über alle Programme hinweg bereits über 544 Mio. Euro an Corona-Hilfen an saarländische Unternehmen geflossen, dazu wurden rund 50.000 Anträge bearbeitet.“ Das Wirtschaftsministerium weist zudem darauf hin, dass die saarländischen Regeln es zum Beispiel Gastronomen gestatten, Selbsttests unter Aufsicht anzubieten, damit die Kunden die 2G+-Regelungen erfüllen können, ohne zu einem Testzentrum zu müssen.

Im Detail: Für Unternehmen wird das bewährte und aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt. Auch das Kurzarbeitergeld ist entsprechend verlängert worden und steht zur Verfügung.

Augenmerk liegt auch auf Weihnachtsmärkten. Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten die Überbrückungshilfe III Plus erhalten, für sie besonders relevant ist die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware. Gleichzeitig wird in der neuen Überbrückungshilfe IV der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten erleichtert – künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen.

Grundsätzlich bleiben in der Überbrückungshilfe IV die bewährten Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus erhalten und werden bis März 2022 verlängert. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. Im Monat Dezember bleibt es im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus bei einer Erstattung von bis zu 100% für diese Unternehmen. D.h. auch die von der aktuellen Schließung betroffenen Diskotheken und Clubs bekommen ihre Fixkosten vollständig erstattet.

Verlängert wurde auch die Neustarthilfe für Selbständige bis Ende März 2022. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Alle Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html

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