Foto: IG BAU
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Wenn der erste Frost kommt und Baustellen im Saarpfalz-Kreis ruhiger werden, müssen Bauarbeiter nicht um ihren Arbeitsplatz bangen. Trotz Schnee, Eis und stillstehenden Maschinen laufen ihre Verträge weiter, der Lohn bricht nicht einfach weg. Möglich macht das eine spezielle Regelung für die Branche, auf die nun die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Saar-Trier aufmerksam macht.

Nach Angaben der Gewerkschaft sind die Jobs der rund 1.710 Baubeschäftigten im Saarpfalz-Kreis „winterfest“. „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagte Ute Langenbahn, Bezirksvorsitzende der IG BAU Saar-Trier.

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Grundlage dafür ist das Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug, das frühere Schlechtwettergeld. Es greift in der Regel von Dezember bis März und soll verhindern, dass Beschäftigte in der kalten Jahreszeit entlassen werden, nur weil draußen nicht gearbeitet werden kann. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, erklärte Langenbahn. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt in dieser Zeit ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.

Im Saarpfalz-Kreis betrifft das nach Gewerkschaftsangaben 135 Baubetriebe. Langenbahn fordert die Unternehmen auf, das Instrument konsequent zu nutzen: „Wichtig ist, dass möglichst viele der 135 Baubetriebe im Saarpfalz-Kreis das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen.“ Für die Beschäftigten bedeute dies eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.

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Die Regelung soll den Betrieben zudem Planungssicherheit geben. Wenn Aufträge wegen schlechten Wetters nicht wie vorgesehen erledigt werden können, reicht es nach Angaben der IG BAU aus, die Arbeitsagentur auch nachträglich zu informieren. „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so Langenbahn. Neben klassischen Bauunternehmen können auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe sowie Firmen im Garten- und Landschaftsbau von Saison-Kug profitieren.

Bevor ein Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragt, sind allerdings einige Voraussetzungen zu prüfen. „Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärte die Bezirksvorsitzende. Außerdem müssten im Saarpfalz-Kreis zunächst noch vorhandene Resturlaubsansprüche und Guthaben auf Arbeitszeitkonten berücksichtigt werden, bevor Kurzarbeit über die Saisonregelung angezeigt wird.

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Weitere Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld stellt die Bundesagentur für Arbeit online zur Verfügung. Dort finden Unternehmen Details zu Voraussetzungen, Antragstellung und Berechnung des Ausfallgeldes.

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