Die Kreisstadt Homburg teilt mit, dass der rote Wahlbrief unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten so rechtzeitig versendet werden muss, dass dieser bis spätestens zum Wahlsonntag, 23. Februar, 18 Uhr, bei der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg eingeht.
Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Wahlbriefs bei der Gemeindebehörde trägt der Briefwähler.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, 20. Februar, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen bzw. in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen.
Briefwähler haben auch die Möglichkeit, ihren Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag direkt in einen der Hausbriefkästen der Stadtverwaltung, Haupteingang Rathaus oder rückwärtiger Eingang am Kreisel (beide barrierefrei), einzuwerfen.
Eine persönliche Abgabe des Wahlbriefes im Briefwahlbüro bzw. im Rathaus ist während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros bzw. des Rathauses ebenfalls möglich.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Wahlvorstände in den allgemeinen Wahllokalen weder berechtigt noch verpflichtet sind, rote Wahlbriefe entgegenzunehmen. Die Hauptabteilung der Stadt Homburg bittet daher alle Briefwähler darum, die aufgeführten Möglichkeiten zu nutzen, um sicher zu gehen, dass der rote Wahlbrief rechtzeitig bei der Kreisstadt Homburg eingeht.