Symbolbild
Anzeige

Ein Jahr nach der Einführung von Waffenverbotszonen in Saarbrücken und Neunkirchen zieht das saarländische Innenministerium eine positive Bilanz. Zwischen Februar 2025 und Februar 2026 kontrollierte die Polizei bei insgesamt 357 Einsätzen 1.375 Personen – und stellte dabei 122 Verstöße fest. Das entspricht einer Quote von rund neun Prozent. Die große Mehrheit der Kontrollierten hielt sich an die Regeln, was die Verantwortlichen als Beleg für die präventive Wirkung der Maßnahme werten.

Unter den sichergestellten Gegenständen befanden sich 65 Messer, 23 nach dem Waffengesetz verbotene Messer, 29 weitere verbotene Gegenstände sowie eine Schreckschusswaffe. Insgesamt leiteten die Behörden 102 Ordnungswidrigkeitsverfahren und 20 Strafverfahren ein. Die Zahlen verdeutlichen, dass trotz der überwiegenden Regeltreue durchaus gefährliche Gegenstände im öffentlichen Raum mitgeführt werden – und dass gezielte Kontrollen diese aus dem Verkehr ziehen können.

Anzeige

Innenminister Reinhold Jost ordnete die Ergebnisse als Bestätigung des eingeschlagenen Kurses ein: „Die Bilanz der vergangenen 12 Monate bestätigt, dass wir mit den Waffenverbotszonen einen verantwortungsvollen, vorausschauenden Schritt gemacht haben. Sie sind ein klarer Ausdruck von Fürsorge, Bürgernähe und der gemeinsamen Verantwortung für ein sicheres Miteinander.“ Gleichzeitig kündigte er an, die Maßnahme fortlaufend auf Verbesserungspotenzial zu prüfen, um Wirksamkeit und Vertrauen weiter zu stärken.

Auch die Stadtoberhäupter beider Kommunen bewerten die Entwicklung positiv. Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt verwies auf die steigende Passantenfrequenz in der Innenstadt und betonte, die Verbotszonen seien ein wichtiger Baustein einer umfassenden Sicherheitsarchitektur, die durch gezielte Kontrollen Prävention ermögliche. Sein Neunkircher Amtskollege Jörg Aumann hob hervor, dass die verstärkte Präsenz uniformierter Beamtinnen und Beamter nicht nur Tatgelegenheiten im Bereich der Messerdelikte verringere, sondern auch in anderen Kriminalitätsfeldern abschreckend wirke und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung spürbar verbessere.

Anzeige

Die Waffenverbotszonen waren im Februar 2025 als Reaktion auf eine verschärfte Sicherheitslage eingerichtet worden, insbesondere mit Blick auf die zunehmende Messerkriminalität. Grundlage bildet eine landesrechtliche Verordnung, die das Innenministerium in Abstimmung mit den Kommunen und der Polizei erlassen hat. Voraussetzung war eine belastbare Gefahrenprognose, gestützt auf kriminalpolizeiliche Lageanalysen. In den klar abgegrenzten Zonen ist das Mitführen von Waffen und Messern grundsätzlich untersagt – unabhängig von der Klingenlänge.

Ausnahmen gelten für Berufsgruppen mit berechtigtem Interesse, etwa Handwerker oder Beschäftigte in der Gastronomie, ebenso für Sicherheitsbehörden und Inhaber bestimmter waffenrechtlicher Erlaubnisse. Die Vollzugspolizei verfügt in den Zonen über erweiterte Eingriffsbefugnisse und darf verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Verstöße werden je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt.

Ob die Verbotszonen dauerhaft bestehen bleiben oder räumlich ausgeweitet werden, hängt nach Angaben des Ministeriums von der weiteren Lageentwicklung ab. Die bisherigen Zahlen liefern den Befürwortern jedenfalls Argumente: Dort, wo kontrolliert wird, sinkt offenbar die Bereitschaft, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Ob dieser Effekt über die Zonengrenzen hinaus ausstrahlt oder Verdrängung stattfindet, dürfte eine der zentralen Fragen für die kommenden Monate sein.