Symbolbild

„Wir müssen eine Ausbreitung des Virus in den sensibelsten Bereichen unseres Gesundheitssystems unbedingt verhindern. Seit Beginn der Pandemie führen wir aus diesem Grund entsprechende Testungen vor ambulanten Aufnahmen durch. Diese Tests dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen. Deshalb vereinfachen wir in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Abrechnung dieser Abstriche für die behandelnden Hausärzte“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Zukünftig können teilnehmende Vertragsärzte Corona-Abstriche von Patientinnen und Patienten vor ambulanten Operationen sowie vor Erst- und Wiederaufnahmen in Alten- und Pflegeheimen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Die Zuschüsse des Landes entsprechen dabei analog denen bei Testungen von Reiserückkehrerinnen und –rückkehrern.

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