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Eine Risikolebensversicherung ist unflexibel – das ist nur eines von vielen Vorurteilen, die über dieses Versicherungsprodukt kursieren. Dass das nicht stimmt, erklärt im ersten Teil der Serie Karina Hauser, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt. 

“Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung ein günstiger Schutz, um im eigenen Todesfall den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit zu geben. Dabei kann die Ausgestaltung sehr vielfältig sein. Ob Familie oder alleinerziehend, ob Hausbauer oder Geschäftspartner – Leistungen, Laufzeit und Versicherungssumme werden beim Abschluss passgenau auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnitten.” So ist sichergestellt, dass die Angehörigen finanziell unabhängig bleiben, Kredite weiter bezahlt werden und Betriebe fortbestehen können.

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Aber auch nach der Unterschrift unter dem Vertrag bietet die Risikolebensversicherung in der Regel verschiedene Optionen, durch die sich der Versicherungsumfang flexibel anpassen lässt. “Beispielsweise kann man mit der Nachversicherungs-Garantie die vereinbarte Versicherungssumme bei wichtigen Lebensereignissen – etwa der Geburt eines Kindes, bei Heirat oder Erwerb eines Eigenheims – einfach erhöhen”, erklärt Karina Hauser. Auch die Laufzeit kann durch die Verlängerungs-Option um mehrere Jahre angepasst werden, falls sich beispielsweise die Ausbildung der Kinder in die Länge zieht. Und wer kurzfristig in Zahlungsschwierigkeiten gerät, zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit, kann mit einer Stundungs-Option die Zahlung der Beiträge für maximal zwölf Monate zinslos aussetzen. Der große Vorteil in Karina Hausers Augen: “Vertragsanpassungen wie die Erhöhung der Versicherungssumme oder die Verlängerung der Vertragsdauer sind ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.”

Was viele ebenfalls nicht wissen: Eine Risikolebensversicherung kann auch die Option einer Sofortauszahlung der Versicherungsleistung bieten, so beispielsweise bei einer schweren Krankheit. Karina Hauser dazu: “Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der Versicherte zum Beispiel an einer fortschreitenden unheilbaren Krankheit mit tödlicher Diagnose leidet, kann die Versicherungssumme auch schon vorab ausgezahlt werden. So kann er selbst noch über die Leistung verfügen und diese in seinem Sinne verwenden.”

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