Junge Frau telefoniert
Symbolbild - Foto: guvo59
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Unerlaubte Werbeanrufe bleiben für viele Menschen in Deutschland ein Ärgernis – und die Zahl der Beschwerden steigt weiter. Die Bundesnetzagentur hat für das Jahr 2025 erneut deutlich mehr schriftliche Eingaben zu Telefonwerbung ohne Einwilligung registriert und sieht darin ein anhaltendes Problem für Verbraucher und fairen Wettbewerb.

Nach Angaben der Behörde gingen 2025 insgesamt 39.842 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ein. Das sind rund 6 Prozent mehr als im Jahr 2024, als 37.561 Beschwerden verzeichnet wurden. „Im Jahr 2025 sehen wir wie schon im Vorjahr wieder einen Anstieg der Beschwerdezahlen. Unerlaubte Werbeanrufe schaden Verbraucherinnen und Verbrauchern massiv und sind zugleich ein ernstes Problem für den Wettbewerb in den betroffenen Branchen. Wir gehen weiter mit großem Nachdruck gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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Besonders stark zugenommen haben Beschwerden im Bereich Gewinnspiele. Mehr als 28 Prozent aller Eingaben entfielen 2025 auf dieses Thema, im Vorjahr waren es noch rund 20 Prozent. Damit ist das Beschwerdevolumen in diesem Segment deutlich gewachsen. Weitere Schwerpunkte bildeten Telefonwerbung für Dienstleistungen mit etwa 10 Prozent sowie für Bauprodukte mit rund 8 Prozent aller Fälle.

Zum Bereich Bauprodukte zählt die Bundesnetzagentur auch Anrufe zur Vermarktung und Installation von Photovoltaikanlagen. Hier ist die Zahl der Beschwerden im Vergleich zu 2024 nach Angaben der Behörde etwa um die Hälfte zurückgegangen. Als einen Grund nennt die Bundesnetzagentur, dass sie verstärkt Bußgelder gegen verschiedene, unseriös agierende Vermarkter von Photovoltaikprodukten verhängt hat. Auch bei unerlaubter Telefonwerbung für Strom- und Gaslieferverträge war die Behörde aktiv: 2025 wurden zahlreiche Großverfahren geführt. In diesem Bereich sank der Anteil der Beschwerden von knapp 14 Prozent im Jahr 2024 auf 11,5 Prozent.

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Insgesamt bearbeitete die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 13 große Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Summe der verhängten Geldbußen lag bei über 1,099 Mio. Euro. Im Jahr zuvor waren es noch 1,37 Mio. Euro. Erstmals ahndete die Behörde dabei auch Verstöße gegen die Pflicht, Werbeeinwilligungen zu dokumentieren und aufzubewahren. Seit Oktober 2021 müssen werbetreibende Unternehmen lückenlos nachweisen können, dass eine Einwilligung für Werbeanrufe vorliegt. Diese Dokumentation soll die Selbstkontrolle der eigenen Werbekampagnen erleichtern.

Nach Feststellung der Bundesnetzagentur war diese Dokumentation bei den verfolgten Unternehmen jedoch unterblieben. Die unklare Datenlage habe dazu geführt, dass zahlreiche unerlaubte Werbeanrufe bei Verbraucherinnen und Verbrauchern landeten. Sämtliche Verfahren, die mit einer Geldbuße abgeschlossen wurden, veröffentlicht die Behörde auf ihrer Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung

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Für die Verfolgung unerlaubter Werbeanrufe ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wer Werbeanrufe erhält, in die vorher nicht eingewilligt wurde oder für die bereits ein Widerruf erklärt wurde, kann dies der Behörde melden. Dafür steht das Online-Formular unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde zur Verfügung.

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