Symbolbild

Neben den Sofort- und Wiederaufbau-Hilfen für die von der Hochwasser-Katastrophe im Juli betroffenen Länder stand bei der nun stattgefundenen Sonderkonferenz Hochwasser der Umweltminister das Thema Vorsorge im Mittelpunkt. Umweltminister Reinhold Jost zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen. 

„Wir müssen, darin waren wir uns einig, das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sowie die Städtebauförderung an die Herausforderungen des Hochwasserschutzes und Klimawandels anpassen. Hochwasserangepasstes Planen und Bauen muss stärker im Fokus stehen“, so Jost.

Eine wichtige Forderung der Ministerkonferenz sei auch, eine bundeseinheitlich gesetzliche Regelung „zur uneingeschränkten Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten“. „Über die Starkregengefahrenkarten, die die Wasserabflusswege und das Gemeindegebiet darstellen, kann jeder Bürger, jede Bürgerin individuelle Risiken erkennen und die Informationen als Basis für weitere Absicherungsschritte nutzen. Es ist also unbedingt notwendig, dass die Karten für jeden einsehbar sind. Im Saarland ist es ein zentrales Strategie-Element, den Bürgern Informationen über ihr eigenes Risiko an die Hand zu geben, damit sie selbst aktiv werden können. Gleichzeitig unterstützen wir Gemeinden finanziell bei notwendigen Schutzmaßnahmen“, erklärt der Minister.

Eigenvorsorge – auch das sei ein wesentlicher Baustein des Hochwasserschutzes, befanden die Umweltminister. Hier soll die Einführung einer Pflichtversicherung vor Elementarschäden geprüft werden. „Es sind nicht mehr nur Flusshochwässer, sondern immer häufiger Sturzfluten und Starkregen, die große Schäden hinterlassen. Spätestens nach den dramatischen Ereignissen des Sommers sollte jedem klar sein, dass es ein ,Weiter so‘ nicht geben kann. Die Menschen brauchen mehr Sicherheit. Andere Länder, etwa die Schweiz, haben gezeigt, dass eine verpflichtende und bezahlbare Elementarschadensversicherung möglich ist“, so Jost, der sich seit Jahren für eine Pflichtversicherung einsetzt.

Der Umweltminister erinnert Kommunen und Hausbesitzer vor diesem Hintergrund an die Fördermöglichkeiten im Saarland. Seit Mai 2019 erstattet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bis zu 90% der Kosten, die die Kommunen für das Erarbeiten von Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten aufbringen müssen. Individuelle Vorsorgemaßnahmen werden mit bis zu 70% der Kosten vom Ministerium gefördert. Die meisten saarländischen Kommunen haben sich schon mit dem Thema Vorsorge befasst, ihre Konzepte befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung.

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