Symbolbild

Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Lockdown stark betroffen sind, können endlich die angekündigte staatliche Unterstützung des Bundes, die sogenannten Überbrückungshilfe III, beantragen. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

In einem ersten Schritt können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die endgültige Prüfung der Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird voraussichtlich ab März erfolgen. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen).

Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist voraussichtlich noch im Februar möglich. Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

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