Der Bundesrat hat am 27. März 2026 das Bundestariftreuegesetz verabschiedet – ein Regelwerk, das öffentliche Aufträge des Bundes künftig an die Einhaltung tariflicher Standards knüpfen soll. Aus dem Saarland kommt allerdings nicht nur Beifall, sondern auch deutliche Kritik an der konkreten Ausgestaltung. Arbeitsminister Magnus Jung sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf und verweist auf die eigene Landesgesetzgebung, die seit 2021 zeige, wie Tariftreue in der Praxis funktionieren könne.
„Die Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes ist ein wichtiger Schritt für faire Arbeitsbedingungen in Deutschland, den ich ausdrücklich begrüße“, erklärte Jung. Gleichzeitig machte er unmissverständlich klar, dass das Bundesgesetz aus seiner Sicht hinter dem zurückbleibt, was im Saarland längst gelebte Realität ist. „Das Ziel muss allerdings sein, die saarländischen Erfahrungen als Maßstab zu nehmen und das Bundesgesetz entsprechend weiterzuentwickeln. Insbesondere die vorgesehenen minimalen Nachweis- und Kontrollpflichten sehe ich kritisch“, so der Minister.
Der Kern der saarländischen Bedenken richtet sich gegen die geplanten Kontrollmechanismen. Das Arbeitsministerium in Saarbrücken hält die im Bundesgesetz vorgesehene Selbsterklärung von Unternehmen für unzureichend, um Tariftreue tatsächlich verlässlich sicherzustellen. Wer lediglich auf die Eigenauskunft der Auftragnehmer setze, schaffe keine wirksame Verbindlichkeit. Stattdessen brauche es klare Regelungen und echte Kontrollen, die über bloße Absichtserklärungen hinausgehen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Auftragsgrenze von 50.000 Euro, ab der das Gesetz überhaupt greift. Aus Sicht des saarländischen Ministeriums fällt damit ein erheblicher Teil kleinerer Vergaben komplett durch das Raster – ein blinder Fleck, der die Reichweite des neuen Gesetzes empfindlich beschneidet. Zwar bewertete das Ministerium die erweiterten Kontrollmöglichkeiten über die Datenstelle der Rentenversicherung als grundsätzlich sinnvoll. Doch auch hier bleibt ein entscheidender Mangel: Die auf Bundesebene vorgesehene Prüfstelle soll nur anlassbezogen und nicht vor Ort kontrollieren. Gerade Vor-Ort-Prüfungen hätten sich im Saarland jedoch als unverzichtbares Instrument erwiesen, um Verstöße aufzudecken.
Das saarländische Tariftreuegesetz gilt seit seiner Einführung 2021 als bundesweites Vorzeigeprojekt. Es schreibt vor, dass öffentliche Aufträge des Landes ausschließlich an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigten nach Tarif entlohnen. Diese Vorreiterrolle will die Landesregierung offenbar nicht nur verteidigen, sondern auch als Blaupause für den Bund verstanden wissen. „Der Bund ist jetzt gefordert, das Gesetz weiter nachzuschärfen, sodass es den Ansprüchen an faire Arbeitsbedingungen tatsächlich gerecht wird“, forderte Jung abschließend.
Neben dem Tariftreuegesetz stand in der Bundesratssitzung noch ein weiteres saarländisches Anliegen auf der Tagesordnung. Eine vom Saarland eingebrachte Initiative zur Erhöhung der Medizinstudienplätze sowie zur Anpassung der Vorabquote durch den Bund fand ebenfalls eine Mehrheit. Die Landesregierung hatte den Vorstoß Anfang des Monats in die Länderkammer eingebracht, wo er nach Beratung in den Ausschüssen nun mehrheitlich beschlossen wurde. Damit konnte das Saarland an einem einzigen Sitzungstag gleich zwei politische Akzente auf Bundesebene setzen.




















