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Mit deutlichen Worten hat der Bundesrat Stellung zum geplanten Steueränderungsgesetz 2025 bezogen. Das umfangreiche Gesetzespaket der Bundesregierung sieht verschiedene steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger vor – unter anderem durch eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie. Die Länder sehen darin jedoch eine erhebliche Belastung ihrer Haushalte und fordern vom Bund finanzielle Ausgleichsmaßnahmen.

Laut Berechnungen der Länderkammer würden die geplanten Änderungen Steuerausfälle von rund 11,2 Milliarden Euro für die Länder und 1,4 Milliarden Euro für die Gemeinden verursachen. Diese Einnahmeverluste müssten zur Hälfte von Ländern und Kommunen getragen werden. Angesichts ohnehin steigender Ausgaben für Bildung, Sicherheit, Gesundheit, Integration, Klimaschutz und Digitalisierung könne das Ausgabenwachstum die Einnahmenentwicklung deutlich übersteigen, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesrat warnt, die erwarteten Mindereinnahmen würden die Haushaltslage „erheblich verschärfen“ und die Handlungsfähigkeit der Länder und Gemeinden weiter einschränken.

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Die Länderkammer fordert deshalb eine Verständigung mit dem Bund über eine dauerhafte Entlastung der Länder- und Gemeindehaushalte. Ohne eine solche Regelung drohe eine strukturelle Unterfinanzierung zentraler Aufgaben. Die Bundesregierung solle die erwarteten Steuermindereinnahmen kompensieren, um Planungssicherheit für Länder und Kommunen zu gewährleisten.

Gleichzeitig plädieren die Länder für mehr Transparenz und Steuerehrlichkeit. So schlägt der Bundesrat vor, dass Restaurants künftig verpflichtet werden, neben Barzahlung auch eine digitale Zahlungsoption anzubieten. Diese Maßnahme könne, so die Begründung, Steuerhinterziehung erschweren und helfen, Ausfälle auszugleichen.

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Das Steueränderungsgesetz 2025 enthält eine Reihe weiterer Reformpunkte. Besonders umstritten ist die geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent ab dem 1. Januar 2026. Davon sollen auch Bäckereien, Metzgereien, Caterer sowie Anbieter von Schul-, Kita- und Krankenhausverpflegung profitieren. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Betriebe und Verbraucher. Zudem sollen ab 2026 die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht und die Mobilitätsprämie dauerhaft fortgeführt werden. Auch das Ehrenamt soll durch erweiterte Haftungsprivilegien im Vereinsrecht rechtlich besser abgesichert werden.

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Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun der Bundesregierung übermittelt. Anschließend befasst sich der Bundestagmit dem Gesetz. Nach dessen Beschluss geht das Gesetz erneut in den Bundesrat, der über seine Zustimmung entscheidet. Erst danach kann das Steueränderungsgesetz 2025 in Kraft treten – voraussichtlich zum Jahresbeginn 2026.

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