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Resolution “Klimavorbehalt statt Finanzvorbehalt”

Im Dezember 2015 einigten sich 195 Staaten in Paris (COP21) auf ein neues, globales, völkerrechtlich verbindliches Klimaschutzabkommen, welches im Oktober 2016 von Deutschland ratifiziert wurde und im November 2016 in Kraft getreten ist. Globales Hauptziel des Pariser Abkommens ist die menschengemachte Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Auch der Sonderbericht des Weltklimarates (IPCC), der im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, bekräftigt die Begrenzung auf maximal 1,5°C und warnt vor irreversiblen Rückkopplungen durch Kippelemente im Erdsystem bei einem 2°C Ziel. Die Erderwärmung beträgt derzeit bereits ca. 1°C.
Die gegenwärtige Klimapolitik führt jedoch zu einem Temperaturanstieg von mehr als 3°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit.
Wir Grüne fordern, dass jedes Regierungshandeln auch die Nachhaltigkeitsziele 2030 zum Maßstab haben muss. Die drei Nachhaltigkeitsprinzipien des ökologischen, des ökonomischen und des sozialen Bereichs müssen gleichwertig das politische Handeln bestimmen, unabhängig davon ob auf Landes-, Kreis-, oder Kommunalebene.
Der bisherige alleinige Grundsatz der rein ökonomischen Wirtschaftlichkeit kann und darf nicht mehr die einzige Entscheidungsgrundlage für Investitionen sein. Wir Menschen müssen im Einklang mit der Natur und Umwelt leben und dies muss sich auch im Verwaltungshandeln niederschlagen.
Die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen muss auch auf kommunaler und auf Landesebene zur Aufgabe von höchster Priorität erklären werden. Unseren Kindern und Enkelkindern dürfen keine „Schulden“ im ökologischen Bereich hinterlassen werden. Was wir brauchen, ist nicht die alleinige schwarze Null in den öffentlichen Haushalten, sondern die grüne Null, sprich keine Schulden im ökologischen Bereich! Und Klima- und Umweltschutz gibt es nicht zum Nulltarif! Wir Grüne fordern daher, dass sämtliche Investitionsentscheidungen nicht nur unter Finanzvorbehalt, sondern auch unter Klimavorbehalt gestellt werden und die Belange des Klimaschutzes in die Prüfung aller Investitionsentscheidungen auf Landes-, Kreis- und Stadtebene mindestens gleichwertig zu den wirtschaftlichen Belangen mit einfließen.
Statt wie bisher die Beauftragung des rein „wirtschaftlichsten“ -leider in der Realität und fälschlicherweise oft des billigsten- Angebotes vorzuschreiben, müssen die gesetzlichen Bestimmungen und Regularien für öffentliche Ausschreibungen für Investitionen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebenen im Sinne der klimapolitischen Ziele angepasst werden, um eine tatsächliche Nachhaltigkeit zu erreichen. Der Klimavorbehalt muss über dem Finanzvorbehalt stehen!
Gegenüber den gewählten Gremien wie dem Stadtrat oder dem Kreistag sollte belegt werden, inwieweit die klimapolitischen Ziele und der Klimavorbehalt eingehalten werden. Damit die Räte, die in der Regel ehrenamtliche KommunalpolitikerInnen sind, sicherer gehen können, dass die Verwaltung die klimapolitischen Ziele/Vorbehalte nach dem neusten Stand der Technik bei den einzelnen Investitionen eingehalten hat, könnten die Räte sich von einen unabhängigen Klimabeirat oder Klimagutachterausschuss beraten lassen.
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