In St. Ingbert sind die Änderungsbescheide zu den Abfallentsorgungsgebühren verschickt worden. Hintergrund ist ein Fehler in den Anfang Februar versandten Abfallgebührenbescheiden, bei denen im Zusammenhang mit der Biotonne die Grundgebühr irrtümlich falsch ausgewiesen wurde.
Die betroffenen Bescheide wurden inzwischen korrigiert. Die Änderungsbescheide mit den angepassten Abschlägen ab 15.05.2026 sind in der vergangenen Woche versendet worden. Nur Bürger, die eine Biotonne nutzen, erhalten einen solchen Änderungsbescheid zum „Bescheid über die Abfallentsorgungsgebühren“. Der ursprüngliche Jahresbescheid bleibt weiterhin gültig und muss zusätzlich aufbewahrt werden. Die Stadt bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten und bedankt sich für das Verständnis der betroffenen Bürger. Für Rückfragen steht die zuständige Fachabteilung der Stadtverwaltung unter Tel. 06894/13-361, -362, zur Verfügung.



















