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In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt St. Ingbert am 26. März 2019 wurden folgende Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen 2019 zugelassen:

Oberbürgermeisterwahl (Direktwahl):

Einzelbewerber WAGNER
Hans Wagner, Kahlenbergstraße 18, 66386 St. Ingbert

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Christliche Demokratisch Union Deutschlands (CDU)
Dr. Ulli Meyer, Albert-Weisgerber-Allee 18, 66386 St. Ingbert

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Sven Meier, Theodorstraße 88, 66386 St. Ingbert

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1.            Wahl des Stadtrates

a)           Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
b)           Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
c)           Wahlvorschlag der Partei DIE LINKE (Die LINKE)
d)           Wahlvorschlag der Partei Alternative für Deutschland (AfD)
e)           Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
f)            Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei Deutschlands (FDP)
g)           Wahlvorschlag der Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
h)           Wahlvorschlag der Wählergruppe Bürgerliste “Wir für St. Ingbert e. V.” (Wir für St. Ingbert)
i)            Wahlvorschlag der Wählergruppe Die Unabhängigen St. Ingbert e. V. (Die Unabhängigen)
j)            Wahlvorschlag der Wählergruppe Freie Wähler St. Ingbert e. V. (FW)

2.            Wahl des Ortsrates St. Ingbert-Mitte

a)           Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
b)           Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
c)           Wahlvorschlag der Partei DIE LINKE (Die LINKE)
d)           Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
e)           Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei Deutschlands (FDP)
f)            Wahlvorschlag der Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
g)           Wahlvorschlag der Wählergruppe Bürgerliste “Wir für St. Ingbert e. V.” (Wir für St. Ingbert)
h)          Wahlvorschlag der Wählergruppe Die Unabhängigen St. Ingbert e. V. (Die Unabhängigen)
i)            Wahlvorschlag der Wählergruppe Freie Wähler St. Ingbert e. V. (FW)

3.            Wahl des Ortsrates St. Ingbert-Rohrbach

a)           Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
b)           Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
c)           Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
d)           Wahlvorschlag der Wählergruppe Die Unabhängigen St. Ingbert e. V. (Die Unabhängigen)
e)           Wahlvorschlag der Wählergruppe Freie Wähler St. Ingbert e. V. (FW)

4.            Wahl des Ortsrates St. Ingbert-Hassel

a)           Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
b)           Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
c)           Wahlvorschlag der Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
d)           Wahlvorschlag der Wählergruppe Die Unabhängigen St. Ingbert e. V. (Die Unabhängigen)

5.            Wahl des Ortsrates St. Ingbert-Oberwürzbach

a)           Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
b)           Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
c)           Wahlvorschlag der Partei DIE LINKE (Die LINKE)

6.            Wahl des Ortsrates St. Ingbert-Rentrisch

a)           Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
b)           Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Folgende Wahlvorschläge wurden nicht zugelassen:

Oberbürgermeisterwahl (Direktwahl): 

·         Einzelbewerberin Sabine Nowaczyk
Die Einzelbewerberin Nowaczyk hat die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften, nämlich die dreifache Anzahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder (135) nach § 22 Abs. 2 KWG nicht erreicht, da sich nur 1 (in Worten: Ein) Wahlberechtigter in das Unterstützungsverzeichnis eingetragen hat.

Wahl des Stadtrates

·         Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) hat die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften für den Stadtrat, nämlich die dreifache Anzahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder (135) nach § 22 Abs. 2 KWG nicht erreicht, da sich nur 31 Wahlberechtigte in das Unterstützungsverzeichnis eingetragen haben.

Die Beschlüsse des Gemeindewahlausschusses erfolgten einstimmig.

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