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Symbolbild - Foto: Leo_65
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Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr in St. Wendel Verantwortung übernimmt, soll das künftig auch finanziell deutlicher spüren. Der Stadtrat der Kreisstadt hat die Aufwandsentschädigungen für Führungskräfte und Beauftragte der Wehr teils erheblich angehoben – und geht dabei bewusst über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

Auslöser ist die neue Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Saarlandes, die seit dem 1. Januar 2026 gilt und erstmals verbindliche Untergrenzen für die Entschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute festlegt. St. Wendel lag nach eigener Darstellung in vielen Bereichen bereits zuvor auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Dennoch nutzte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung den Spielraum, um die Beträge nicht nur an die neuen Vorgaben anzupassen, sondern sie in weiten Teilen darüber hinaus aufzustocken. Die Neuregelung wird rückwirkend zum Jahresbeginn 2026 umgesetzt.

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Konkret erhält der Wehrführer künftig 397,50 Euro monatlich, sein Stellvertreter 198,75 Euro. Für die Löschbezirksführer gilt eine nach Einheitsgröße gestaffelte Regelung: 170 Euro bei kleineren, 180 Euro bei größeren Löschbezirken. Deren Stellvertreter bekommen jeweils die Hälfte. Auch die zahlreichen Beauftragtenfunktionen – von Atemschutz über Ausbildung und Gerätewartung bis hin zur Jugendfeuerwehr – werden mit einem pauschalen Auslagenersatz von rund 85 Euro im Monat bedacht. Weitere Aufgabenbereiche wie Pressearbeit, Kleiderkammer oder die Vorbereitungsgruppe schlagen mit rund 75 Euro monatlich zu Buche. Insgesamt entstehen durch die Anpassungen monatliche Mehrkosten von etwa 3.500 Euro.

Ausdrücklich betont wird dabei: Es handelt sich nicht um eine Bezahlung, sondern um eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliches Engagement. Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommune, lebt aber vom freiwilligen Einsatz ihrer Mitglieder. Viele Angehörige übernehmen neben dem regulären Einsatzdienst zusätzliche Aufgaben – sie führen Einheiten, organisieren Ausbildungen, kümmern sich um Technik, Nachwuchsarbeit oder Öffentlichkeitsarbeit. Dieses Engagement lässt sich durch Geld allein nicht aufwiegen, wohl aber anerkennen.

Neben den höheren Entschädigungen hat der Stadtrat auf Antrag der CDU-Fraktion auch den Haushaltstitel für Dienst- und Schutzkleidung kräftig aufgestockt. Statt einer ursprünglich vorgesehenen Absenkung fließen nun zusätzliche Mittel in die persönliche Ausstattung der Einsatzkräfte. Der Ansatz steigt um knapp 35.000 Euro auf insgesamt 108.700 Euro – ein Signal, dass an der Sicherheit derjenigen, die andere schützen, nicht gespart werden soll.

Alexander Zeyer, Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes St. Wendel und als Beigeordneter auch für den Bereich Feuerwehr zuständig, ordnete den Beschluss ein: „Unsere Feuerwehr leistet jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Viele engagieren sich weit über das normale Maß hinaus und übernehmen zusätzliche Verantwortung. Diese Anpassung ist ein klares Zeichen der Anerkennung für dieses besondere Ehrenamt. Gleichzeitig gilt: Wer andere schützt, muss selbst bestmöglich geschützt sein. Deshalb investieren wir gezielt in eine moderne und sichere Ausstattung.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat und Landtagsabgeordnete Sebastian Schorr ergänzte: „Die neuen Regelungen des Landes geben den Rahmen vor. Wir nutzen diesen Spielraum bewusst, um die Leistungen unserer Feuerwehrkräfte angemessen zu würdigen. Gleichzeitig setzen wir mit der Aufstockung bei der Schutzkleidung ein klares Signal: An der Sicherheit unserer Einsatzkräfte darf nicht gespart werden.“ Damit positioniert sich die Kreisstadt St. Wendel als Kommune, die das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz nicht nur in Sonntagsreden würdigt, sondern mit konkreten Haushaltsbeschlüssen untermauert.

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