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„Das können wir nicht so einfach hinnehmen. Sowohl in der erlassenen Richtlinie als auch im Zuwendungsbescheid werden die Begriffe “Soforthilfe” und “Finanzhilfe” klar voneinander abgegrenzt. Eine Quotenregelung, was die Aufteilung des Aufwandes zwischen dem Land und der kommunalen Ebene anbelangt, kann sich aufgrund der sich daraus ergebenen Systematik nach unserer Rechtsauffassung lediglich auf die weitergehenden Finanzhilfen beziehen. Diese Rechtsauffassung wird dadurch bekräftigt, dass das Land bei Starkregenereignissen im Jahr 2016 genauso gehandelt und damals – bei unveränderter Rechtslage – 100 Prozent der Soforthilfen getragen hat“, informiert Landrat Dr. Theophil Gallo.

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Auch die Verlautbarungen von Vertretern der Landesregierung unmittelbar nach den Starkregenereignissen lassen aus Sicht des Saarpfalz-Kreises keine andere Auslegung zu. Die Freigabe der Soforthilfen wurde öffentlich mit einer Kabinettsentscheidung begründet und den anspruchsberechtigten Betroffenen von Seiten der Landesregierung der vollumfängliche Betrag in Höhe von 1.500 € zugesagt. “Bei der Annahme einer Quotelung hätte man von Seiten des Landes lediglich 40 Prozent zusagen dürfen, da 60 Prozent der Leistungen ja dann unter Beschlussvorbehalt der kommunalen Seite stehen würden”.

Der Saarpfalz-Kreis hat – wie auch der Landkreis Neunkirchen – den saarländischen Landkreistag damit beauftragt, eine Klärung der Sachlage dahingehend herbeizuführen, dass sich das Land zu einer 100-prozentigen Trägerschaft der Soforthilfen bekennt.

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„Eine Diskussion hinsichtlich der Richtlinienauslegung bindet erhebliche Ressourcen, die bei den konkreten Hilfeleistungen fehlen. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung den Betroffenen über die Soforthilfe öffentlichkeitswirksam schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt und es dann zu derartigen Abstimmungsbedarfen kommt, die die Hilfeleistung ausbremsen. Ich vertraue hier auf den eingeleiteten Klärungsprozess, der nur im Sinne der kommunalen Ebene und damit in erster Linie im Sinne der von den Schäden betroffenen Menschen ausgehen kann. Unabhängig davon wird der Saarpfalz-Kreis auf jeden Fall bei der späteren Abrechnung gegenüber dem Land 100 Prozent der Kosten für die Soforthilfen geltend machen“, betont der Verwaltungschef.

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