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Ab heute können die Vereine ihren Sportbetrieb in den kreiseigenen Schulsporthallen unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wieder aufnehmen.

Kontaktfreier Sport im Innenbereich ist zulässig, sofern alle Teilnehmenden einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen können und sie den Mindestabstand wahren. Zudem muss ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept vorhanden sein bzw. erstellt werden. Zuschauer sind nicht zugelassen. Die Duschanlagen werden vorerst noch nicht geöffnet.
Sofern die Schulsporthallen nicht anderweitig genutzt werden – beispielsweise für Prüfungen o.ä. – ist eingeschränkter Vereinssport also wieder möglich.

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Die Vereine werden hierzu schriftlich informiert.

Landrat Dr. Theophil Gallo: „Das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln hat auch in dieser Phase der Lockerungen immer noch hohe Priorität. Es gilt nach wie vor, sich und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus bestmöglich zu schützen. Vorsicht ist geboten, um die sukzessiven Öffnungsschritte nicht wieder zu gefährden.“

 

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