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In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag vertreten können, sich ggf. aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen können, ohne wiederum opportunistisch zu erscheinen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Recht zu fragen zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

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Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 01.05.2018 an den Fachbereich Jugendamt des Saarpfalz-Kreises, Talstraße 57b, 66424 Homburg. Weitere Infos unter Tel.: 06841-104-8104. Bewerbungsformulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

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